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Kunden- Und Presseinformationen

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Kunden- Und Presseinformationen

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Kunden- & Presseinformationen

Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie unsere aktuellen Pressemitteilungen, Kundeninformationen und Bauberichte.

Wichtige Information für alle Kunden, die ein SEPA-Mandat erteilt haben: Abbuchung Ihrer Gebühren in 2025

20.01.2025

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

gern möchten wir uns für Sie Kunden verbessern und modernisieren, um auch künftig dem technischen Fortschritt und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Daher führen wir ein neues Programm für die Abrechnung Ihrer Gebühren ein.

Sie erhalten in diesen Tagen Ihre Jahresverbrauchsabrechnung 2024, welcher Sie Ihre Nachzahlung für 2024 oder Ihr Guthaben aus 2024 sowie die neuen Vorauszahlungen („Abschläge“) 2025 entnehmen können. Bitte prüfen Sie Ihren Bescheid und melden uns kurzfristig, falls eine Änderung der Abrechnung 2024 erforderlich ist. Änderungen können noch bis 17.02.2025 bearbeitet werden. Änderungsmeldungen/Korrekturmeldungen, die nach dem 17.02.2025 eingehen, können erst nach Programmumstellung eingepflegt und bearbeitet werden.

Aufgrund der Programmumstellung ergeben sich folgende Änderungen:

  • Guthaben aus 2024: Die Erstattung von Guthaben aus der Abrechnung 2024 erfolgt zum 14.03.2025.
  • Nachzahlung für 2024: Die erste Abbuchung des Jahres, die Nachzahlung für 2024, erfolgt am 14.03.2025 gemäß des von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandats.
  • Abbuchung 1. Vorauszahlung 2025: Die Vorauszahlungen für 2025 wurden auf 10 Monate (unter Berücksichtigung der seit 01.01.2025 gültigen Satzungen) verteilt. Die Abbuchung der 1. Vorauszahlung erfolgt zum 15.03.2025.

Sie haben die Möglichkeit, eine doppelte finanzielle Belastung Ihres Kontos im Monat März zu vermeiden. Die fälligen Gebühren können Sie eigenständig bereits vor der geplanten Abbuchung überweisen. Die Beträge entnehmen Sie bitte Ihrem Gebührenbescheid. Nutzen Sie die nachfolgende Bankverbindung und den Verwendungszweck.

Kontoinhaber: Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen

Kreditinstitut: Wartburg-Sparkasse

IBAN: DE46 8405 5050 0000 0016 19

BIC: HELADEF1WAK

Verwendungszweck: Angabe Ihrer Kundennummer (diese finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid oben rechts)

  • Abbuchung der Vorauszahlungen ab 15.04.2025: Die Abbuchung der Vorauszahlungen ab April erfolgt über das neue System. Hier können sich Änderungen des Verwendungszwecks ergeben.
  • NEUE Kundennummer: Mit Programmumstellung erhalten Sie eine neue Kundennummer. Diese wird Ihnen mit separatem Schreiben mitgeteilt. Wichtig: Bitte geben Sie bei künftigen Zahlungen oder Korrespondenzen ausschließlich die neue Kundennummer an.

Änderungen, die 2025 betreffen, können erst nach der Programmumstellung eingearbeitet werden, wie zum Beispiel

  • Änderungen der Vorauszahlungen 2025 sind ab Mai 2025 möglich,
  • Eigentumswechsel in 2025,
  • Adressänderungen,
  • Änderung der Bankverbindung.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bei Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid können Sie sich gern über das Kontaktformular an das Team der Gebührenabteilung wenden.

 

Ihr regionaler Trinkwasserver- und Abwasserentsorger

Wichtige Information für alle Kunden, die selbstständig per Überweisung bezahlen: Zahlung Ihrer Gebühren in 2025

20.01.2025

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

gern möchten wir uns für Sie verbessern und modernisieren, um auch künftig dem technischen Fortschritt und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Daher führen wir ein neues Programm für die Abrechnung Ihrer Gebühren ein.

Sie erhalten in diesen Tagen Ihre Jahresverbrauchsabrechnung 2024, welcher Sie Ihre Nachzahlung für 2024 oder Ihr Guthaben aus 2024 sowie die neuen Vorauszahlungen („Abschläge“) 2025 entnehmen können. Bitte prüfen Sie Ihren Bescheid und melden uns kurzfristig, falls eine Änderung der Abrechnung 2024 erforderlich ist. Änderungen können noch bis 17.02.2025 bearbeitet werden. Änderungsmeldungen/Korrekturmeldungen, die nach dem 17.02.2025 eingehen, können erst nach Programmumstellung eingepflegt und bearbeitet werden.

Aufgrund der Programmumstellung ergeben sich folgende Änderungen:

  • Guthaben aus 2024: Die Erstattung von Guthaben aus der Abrechnung 2024 erfolgt zum 14.03.2025.
  • Nachzahlung für 2024: Eine Nachzahlung für 2024 ist am 14.03.2025 fällig.
  • Änderung der Vorauszahlungen 2025: Die Vorauszahlungen für 2025 wurden auf 10 Monate (unter Berücksichtigung der seit 01.01.2025 gültigen Satzungen) verteilt. Die erste Vorauszahlung ist am 15.03.2025 fällig.

Sie haben die Möglichkeit, eine doppelte finanzielle Belastung Ihres Kontos im Monat März zu vermeiden, gerne können Sie die Nachzahlung bereits vor der Fälligkeit überweisen. Die Beträge entnehmen Sie bitte Ihrem Gebührenbescheid. Nutzen Sie die nachfolgende Bankverbindung und den Verwendungszweck.

Kontoinhaber:  Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen

Kreditinstitut: Wartburg-Sparkasse

IBAN: DE46 8405 5050 0000 0016 19

BIC: HELADEF1WAK

Verwendungszweck: Angabe Ihrer Kundennummer (diese finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid oben rechts)

  • NEUE Kundennummer: Mit Programmumstellung erhalten Sie eine neue Kundennummer. Diese wird Ihnen mit separatem Schreiben mitgeteilt. Bitte geben Sie bei künftigen Zahlungen oder Korrespondenzen ausschließlich die neue Kundennummer an.

Änderungen, die 2025 betreffen, können erst nach der Programmumstellung eingearbeitet werden, wie zum Beispiel

  • Änderungen der Vorauszahlungen 2025 (ab Mai 2025 möglich),
  • Eigentumswechsel in 2025,
  • Adressänderungen,
  • Änderung der Bankverbindung.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bei Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid können Sie sich gern über das Kontaktformular an das Team der Gebührenabteilung wenden.

 

Ihr regionaler Trinkwasserver- und Abwasserentsorger

 

Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.wvs-basa.de. Bei Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid können Sie sich gern über das Kontaktformular unter www.wvs-basa.de/kontaktformular an das Team der Gebührenabteilung wenden.

Wichtige Information für alle Monatskunden: Monatliche Zahlung Ihrer Gebühren in 2025

20.01.2025

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

gern möchten wir uns für Sie verbessern und modernisieren, um auch künftig dem technischen Fortschritt und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Daher führen wir ein neues Programm für die Abrechnung Ihrer Gebühren ein.

Aufgrund der geplanten Programmumstellung kann im ersten Quartal 2025 keine Abbuchung Ihrer Abrechnungsbeträge erfolgen.

Wir bitten Sie daher, die fälligen Gebühren eigenständig zum Tag der Fälligkeit laut Bescheid auf nachstehendes Konto zu überweisen.

Kontoinhaber: Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen

Kreditinstitut: Wartburg-Sparkasse

IBAN: DE46 8405 5050 0000 0016 19

BIC: HELADEF1WAK

Verwendungszweck: Angabe Ihrer Kundennummer (diese finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid oben rechts)

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, behält dieses selbstverständlich seine Gültigkeit. Ab Mai 2025 werden wir – „wie gewohnt“ - die fälligen Abrechnungsbeträge dann wieder abbuchen.

Wir bitten um Verständnis und bedanken uns für Ihre Unterstützung.

 

Für Rückfragen erreichen Sie unsere Gebührenabteilung unter der Telefonnummer 03695/667-667.

 

Ihr regionaler Trinkwasserver- und Abwasserentsorger

WVS gleicht Gebühren den gestiegenen Kosten an - Gebührenanpassung zum 01.01.2025

30.10.2024

Die gute Nachricht vorweg: Die Verbrauchsgebühr für 1.000 Liter Trinkwasser bleibt auch im kommenden Jahr bei 2,24 Euro netto (2,40 Euro brutto). Ab dem 1. Januar 2025 müssen die Verbraucher jedoch mit neuen Grundgebühren für die Wasserzähler und höheren Kosten für die Abwasserentsorgung rechnen.

Da die Kalkulationszeiträume für den Trinkwasser- und Abwasserbereich zum Ende dieses Jahres ablaufen hat der Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen eine neue, den allgemeinen Kostensteigerungen angepasste Gebührenkalkulationen für beide Geschäftsbereiche erarbeitet. Grundlage dafür bilden zum einen die sinkenden Einwohnerzahlen und damit verbunden ein rückläufiger Wasserverkauf sowie die Kostenentwicklung bei Strom, Baupreisen, Zinsen sowie Personal und zum anderen die neue Trinkwasserverordnung, ein erhöhter Probenahmeaufwand sowie die Kostensituation bei der Klärschlammverwertung und Fäkalschlammentsorgung.

An der Preisschraube zu drehen fällt dennoch nicht leicht. „Vor allem, weil wir wissen, dass unsere Kunden gerade in den vergangenen Jahren von den allgemeinen Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Energieversorgung und Kraftstoffen stark belastet worden sind,“ sagt WVS-Werkleiter Heiko Pagel während seiner Präsentation in der Verbandsversammlung. Der Verband muss mit den Gebühren in der Lage sein, kostendeckend zu arbeiten, weiterhin in die Trinkwasserqualität und –netz investieren zu können und die stetig steigenden Anforderungen an die Wasserqualität und Abwasserentsorgung zu erfüllen.

Die Verbandsversammlung des WVS hat die neuen Gebühren und die damit verbundenen Satzungsänderungen in ihrer Sitzung am 30. Oktober 2024 beschlossen. Die neuen Entgelte sind ab dem 1. Januar 2025 gültig.

Bereich Trinkwasserversorgung:

Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum von 2025 bis 2027 sieht eine konstante Verbrauchsgebühr von 2,24 Euro (netto) pro Kubikmeter Trinkwasser vor. „Damit ist unser Trinkwasser mit Sicherheit preiswert. Vor allem, wenn man bedenkt, wie wichtig es für uns ist, und dass es per Leitung frei Haus geliefert wird und den Qualitätsstandards der deutschen Trinkwasserverordnung entspricht“, betont Heiko Pagel, Werkleiter des WVS. Die Grundgebühr für den kleinsten Wasserzähler Q 3 4 steigt nächstes Jahr auf monatlich 16,00 Euro netto (bisher 11,00 Euro). Das entspricht einer Gebührenerhöhung von 5,00 Euro im Monat.

Um alle Verbraucher mit einem sehr guten Trinkwasser in jeder beliebigen Menge zu versorgen, braucht es eine aufwendige Infrastruktur. So müssen unter anderem alle Wasserwerke, das kilometerlange Leitungsnetz sowie die zahlreichen Hochbehälter und Pumpwerke instandgehalten, stetig modernisiert und ausgebaut werden.

Neue Vorgaben der Rohwassereigenkontrollverordnung (vom 05.12.2022), der Trinkwasserverordnung (vom 20.06.2023) sowie der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (04.12.2023) erlegen dem Verband zudem einen erhöhten Probenahmeaufwand auf und fordern die Analyse einer noch höheren Vielzahl von Trinkwasserparametern. „Die damit verbundene Sicherstellung der Trinkwasserqualität kostet den Verband jährlich bis zu 200.000 Euro, die in Laborkosten investiert werden. Durchschnittlich 300 Trinkwasseranalysen werden im Jahr gemacht. Eine einzelne Probe kann 150 bis 1.000 Euro kosten“, weiß Heiko Pagel.

Gleichzeitig verzeichnet der Verband einen rückläufigen Trend beim Wasserverkauf. „Wir sehen die Ursachen hierfür sowohl bei den sinkenden Einwohnerzahlen als auch bei den vergleichsweise „nassen“ Sommern der letzten drei Jahre. In extrem trockenen, dürren Sommern wie zuletzt in den Jahren 2018 bis 2020 wurde einfach mehr Wasser verbraucht. Und trotz Eingemeindungen, wie 2018 von Ettenhausen a. d. Suhl oder in 2023 von Etterwinden, Kupfersuhl und Wackenhof, sind sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Wasserverkäufe gesunken. Der demografische Wandel macht sich deshalb auch deutlich beim Wasserverkauf bemerkbar.“

In 2023 lieferte der Verband rund 3,16 Millionen Kubikmeter Trinkwasser und damit rund 117.000 Kubikmeter weniger als noch in 2022. Ein Einwohner im Verbandsgebiet des WVS verbraucht täglich etwa 80 bis 90 Liter – und ist damit deutlich sparsamer als in anderen Regionen. Im deutschlandweiten Durschnitt werden bis zu 130 Liter Wasser pro Einwohner und Tag verbraucht (BDEW-Wasserstatistik 2023). „Wasser zu sparen ist allerdings gar nicht notwendig. Es ist in ausreichenden Mengen und jederzeit vorrätig“, versichert der Werkleiter.

Bereich Abwasserentsorgung:  

Auch die Entsorgung von Abwasser wird nächstes Jahr teurer. Die letzte Gebührenerhöhung liegt bereits vier Jahre zurück und erfolgte zuletzt zum 01.01.2021. Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum von 2025 bis 2026 sieht daher eine teilweise Erhöhung der Abwassereinleitgebühren vor.

Die Grundgebühr für die zentral angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke mit dem kleinsten Wasserzähler Q 3 4 erhöht sich auf 15,00 Euro pro Monat (bisher 12,00 Euro). Die Abwassereinleitungsgebühr erhöht sich von 2,63 Euro auf 3,50 Euro je Kubikmeter (Berechnung nach Trinkwasserverbrauch).

Für die an einen öffentlichen Kanal angeschlossenen Grundstücke mit Grundstückskläranlage oder Vollbiologie erhöht sich die Grundgebühr auf monatlich 11,00 Euro (bisher 10,00 Euro). Die Abwassereinleitungsgebühr bleibt bei Grundstücken mit Grundstückskläranlage konstant bei 1,37 Euro je Kubikmeter. Für Grundstücke mit vollbiologischer Vorklärung verringert sich die Einleitungsgebühr von 1,23 Euro auf 0,83 Euro je Kubikmeter (Berechnung nach Trinkwasserverbrauch).

Beispiel für Volleinleiter/zentraler Anschluss: Bei einem geschätzten Verbrauch von 30 Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr und Einwohner, dem kleinsten Wasserzähler Q 3 4 und einer monatlichen Grundgebühr von 15,00 Euro entspricht dies einer Mehrbelastung pro Haushalt von:

Die Abwasserreinigung ist grundsätzlich ein kostenintensives Geschäft. Der Verband muss fortlaufend das Kanalnetz und die zentrale Abwasserbehandlung modernisieren und verbessern. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Lebensqualität in unserer Region zu steigern und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. „Wir können die Gebührenerhöhung vertreten. Wir brauchen die Arbeit, die Verband tagtäglich leistet, nicht verstecken. Die Kostenbelastungen sind da, wir haben keine andere Wahl“, äußert sich Klaus Bohl, Verbandsvorsitzender des WVS.

Auch im Abwasserbereich muss der Verband enorme Preissteigerung verkraften, beispielsweise für Fällmittel zur Phosphorelimination auf den Kläranlagen sowie für Kraft-, Hilfs- und Schmierstoffe. Eine zeitweise anhaltende Materialverknappung machte zudem die Nutzung teurer Alternativprodukte notwendig. Neben Lohnkostenerhöhungen verschärften im Wesentlichen auch die in sprunghafte Kostensteigerung der letzten vier Jahren von bis zu 40 Prozent für Bauleistungen aller Art sowie das Inkrafttreten des neuen Standardleistungsverzeichnisses des Verbandes für Reparatur- und Unterhaltungsleistungen die Kostensituation des Verbandes. Zusätzlich haben sich durch die Neuausschreibung der Fäkalschlammentsorgung auch hier die Kosten erhöht. Das Abwasser aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen wird seit dem 01.01.2024 von zwei vom WVS beauftragten Fachfirmen abgefahren und zur Reinigung in die Kläranlage gebracht. Ebenfalls zeichnen sich weiterhin steigende Kosten für den Transport und der Verbrennung von Klärschlamm ab.

Roland Ernst, Bürgermeister der Gemeinde Unterbreizbach, berichtet aus der Gemeinderatsitzung, bei der die Gebührenerhöhung insbesondere für die Fäkalschlammentsorgung aus den abflusslosen Gruben auf Unverständnis der Gemeinderäte gestoßen ist. „Eine Erhöhung von 15,12 Euro auf 40,75 Euro stellt eine drastische Kostensteigerung für die Entsorgung aus den gemeindeeigenen Gruben dar. Von den Kosten sind letztlich auch die Vereine betroffen, die Dorfgemeinschaftshäuser nutzen. Nach außen ist die Gebührenerhöhung in den Kommunen nicht so leicht zu akzeptieren, daher kann ich der Erhöhung der Abwassergebühren nicht zustimmen.“ WVS-Werkleiter Heiko Pagel verwies auf die Neuausschreibung der Fäkalschlammentsorgung, die höhere Preise mitgebracht hat auf die der Verband reagieren muss.

„Der WVS unterliegt den gleichen Kostensteigerungen wie andere Branchen auch, die zwingend in die Kalkulation aufgenommen werden müssen. Es ist eine moderate, ja sogar familienfreundliche Erhöhung. Familien werden weniger belastet als Einzelhaushalte. Es handelt sich dabei um fünf Euro mehr pro Monat für das am besten kontrollierte Lebensmittel, unser Trinkwasser. Etwas mehr ist es für die Abwasserentsorgung“, bekräftigt Klaus Bohl.

Die Mitgliedsgemeinden des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen haben in der Verbandversammlung am 30. Oktober 2024 der Gebührenerhöhung zugestimmt. Zuvor hat der Werksausschuss in seiner Sitzung am 4. September 2024 grünes Licht gegeben. WVS-Werkleiter Heiko Pagel hat auch den Verbraucherbeirat am 24. Oktober 2024 über die geplanten Satzungsänderungen vorinformiert. Die Verbraucherbeiräte haben die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung erkannt und tragen diese mit. Die Ergebnisse der Gebührenkalkulation ab 2025 wurden in die 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) sowie in der 2. Änderungssatzung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKS-EWS) des Verbandes eingearbeitet.

Wahlen in der Verbandsversammlung:

Zu Beginn der Verbandsversammlung haben die Verbandsmitglieder Klaus Bohl (Bürgermeister Stadt Bad Salzungen) in seinem Amt als Verbandsvorsitzenden des WVS bestätigt. Als stellvertretender Verbandsvorsitzender wurde Martin Müller (Stadt Vacha) gewählt. Außerdem sind die Werksauschussmitglieder und die jeweiligen Stellvertreter bestellt worden. Zu den Werksausschussmitgliedern zählen: Klaus Bohl (Stadt Bad Salzungen, Verbandsvorsitzender), Peter Neumann (Krayenberggemeinde), Ralph Groß (Gemeinde Barchfeld-Immelborn), Roland Ernst (Gemeinde Unterbreizbach), Martin Müller (Stadt Vacha, stellvertretender Verbandsvorsitzender), Thomas Hugk (Gemeinde Dermbach), Manuela Henkel (Stadt Geisa) und Erik Thürmer (Stadt Kaltennordheim). Stellvertreter*innen sind/ist Sina Römhild (Gemeinde Oechsen), Bernadett Hosenfeld-Wald (Gemeinde Schleid) und Tino Hencl (Gemeinde Oberweid).

02

Noch einmal nachlesen

Pressearchiv

Hier können Sie unsere zurückliegenden Kunden- und Presseinformationen nachlesen.

03

Allgemeinverfügung

Regeln für eine gewässerschonende Landwirtschaft in Fischbach

Für einen besseren Schutz unserer Trinkwasserressourcen hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung und Überwachung der landwirtschaftlichen Nutzung im Einzugsgebiet der Springquellen in Fischbach veröffentlicht. Die dort tätigen Landwirte werden verpflichtet, an manchen Stellen gar keine Düngemittel mehr auszubringen beziehungsweise die Mengen zu reduzieren. Beweidungsverbote und Umbruchverbote von Grünlandflächen, um diese in Ackerland umzuwandeln, sind ebenfalls Bestandteil der Verfügung. Es ist außerdem geregelt, was der WVS zur Überwachung des Wassers zu tun hat. Auch Bodenuntersuchungen sind vorgesehen. Zudem muss der WVS die Landwirte für die Düngemitteleinschränkung finanziell entschädigen.

Vollständige Allgemeinverfügung lesen