VERBINDUNG VON TRINKWASSERANLAGEN MIT ANDEREN ANLAGEN
Die unmittelbare Verbindung von Trinkwasseranlagen mit Nichttrinkwasseranlagen (Brauchwasseranlagen) wie z. B. Regenwasser- und Hausbrunnenanlagen ist nicht zulässig.
Die Trinkwasserinstallation besteht aus den Leitungen und Armaturen im Gebäude hinter der Hauptabsperrarmatur (Absperrventil) vor dem Wasserzähler. Sie dienen der Verteilung an die Verbrauchsstellen im Gebäude. Für die ordnungsgemäße Planung, Errichtung, Änderung und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Dabei darf die Errichtung der Anlage oder wesentliche Änderungen nur durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen.
Als Erstherstellung zählt die Errichtung der Trinkwasserinstallation in Neubauten. Eine Erneuerung oder wesentliche Änderung ist der Austausch bzw. die Erweiterung einer bestehenden Trinkwasserinstallation. Die Erstherstellung, Erneuerung oder wesentliche Änderung der Trinkwasserinstallation sind vorab dem WVS anzuzeigen. Die Sanierung vorhandener, sanitärer Einrichtungen, der erforderliche Wechsel von Armaturen oder die Installation von Waschmaschinen und Geschirrspülern sowie Kleinreparaturen fallen dabei nicht unter diese Informationspflicht.
Die Trinkwasserverordnung fordert die Einhaltung der Trinkwasserqualität bis zur Verbrauchsstelle. Damit fällt auch die Trinkwasserinstallation in den Geltungsbereich dieser gesetzlichen Vorgabe. Das Trinkwasser kommt auf dem Weg bis zur Verbrauchsstelle in Gebäuden mit verschiedenen Werkstoffen (Rohre, Armaturen usw.) in Berührung. Deshalb müssen auch hier die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Die Einhaltung der technischen Vorschriften kann dabei nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erreicht werden.
Anlagenteil, Apparat | Inspektion | Wartung | ||
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Intervall (in Monaten) |
Wer führt die Inspektion durch? |
Intervall in Monaten |
Wer führt die Wartung durch? |
|
Rückflussverhinderer | 12 | B und/oder I | - | - |
Sicherheitsventil | 8 | B und/oder I | 12 | I |
Druckerhöhungsanlage | 12 | B und/oder I | 12 | I |
Filter, rückspülbar | 2 | B und/oder I | 2 | B und/oder I |
Filter, nicht rückspülbar | 2 | B und/oder I | 8 | B und/oder I |
Enthärtungsanlage Einzel-/Gemeinschaft | 2 | B und/oder I | 12 / 6 | I |
Druckminderer | 12 | B und/oder I | - | I |
Der Hauptinhalt einer Inspektion ist die Funktionskontrolle bzw. Dichtheitsprüfung. Zur Wartung gehören Reinigungsarbeiten sowie die Überprüfungen und Einstellungen von Armaturen/Anlagen. Jeder Betreiber einer Trinkwasserinstallation sollte sich seiner besonderen Verantwortung bewusst sein, die Qualität des Lebensmittels Trinkwasser bis zur Verbrauchsstelle zu erhalten.
Für Ihre Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die zugelassenen Installationsunternehmen wie auch der WVS gerne beratend zur Seite. Hier geht´s zum Installateurverzeichnis.