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Sauberes Wasser für unsere region

Trinkwasser in bester qualität

Sauberes Wasser für unsere region

Trinkwasser in bester qualität

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Rund um die Uhr mit Trinkwasser versorgt

Versorgungssystem

Unsere Kunden werden über Verbundsysteme und ortsbezogene Wasserversorgungssysteme mit Trinkwasser versorgt. In unserem Verbandsgebiet gewinnen wir unser Wasser aus Quellen und Tiefbrunnen. Neben der Einhaltung der Rechtsnormen bei der Wassergewinnung und Trinkwasseraufbereitung unterliegt das Trinkwasser einer allumfänglichen Überwachung und Untersuchung auf dem Weg zum Verbraucher.

Die Wasserqualität stellen wir durch tägliche Kontrollen sicher. Unsere physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Analysen erfolgen in den Brunnen, Wasserwerken, im Trinkwassernetz bis hin zu den Haushalten. Jährlich sind durchschnittlich 720 Trinkwasseranalysen erforderlich, um die Qualität des zur Verfügung stehenden Wassers zu bewerten.

  • Wassergewinnung über Quellen: 103
  • Wassergewinnung über Tiefbrunnen: 35
  • Jährliche Wasserlieferung: 3,233 Mio. Kubikmeter
  • Trinkwasseraufbereitungsanlagen: 11
  • Pumpwerke & Druckerhöhungsanlagen: 33
  • Hochbehälter & Speicherkapzität: 66/33.909 Kubikmeter
  • Gesamtrohrnetzlänge: 1.385 Kilometer
  • Grundstücksanschlüsse: 23.297
  • versorgte Einwohner: 72.726
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Von der Quelle bis zum Wasserhahn

Trinkwasseraufbereitung

Wassergewinnung

Die Wassergewinnung ist einer der wichtigsten Bausteine für die Bereitstellung von Trinkwasser in ausreichender Menge.  Dabei wird sauberes, unbelastetes Grundwasser aus den Quellen und Tiefbrunnen gewonnen. Dieses sogenannte Rohwasser wird erst nach entsprechender Aufbereitung in den Trinkwasseraufbereitungsanlagen  bzw. nach Desinfektion zu Trinkwasser. Zum Schutz des Grundwassers werden für die Einzugsgebiete von Trinkwasseraufbereitungsanlagen spezielle Wasserschutzgebiete angelegt.

Wasseraufbereitung 

Bei der Wasseraufbereitung gemäß der Trinkwasserverordnung kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz. In Filteranlagen wird das gewonnene Wasser von Trübstoffen befreit. UV-Licht oder unbedenkliche Zusatzstoffe gewährleisten die Keimfreiheit. Bei einem hohen Kalkanteil wird die Wasserqualität durch Enthärtungsanlagen verbessert. Die Auflagen der Trinkwasserverordnung sind außerordentlich konkret und streng gefasst und verpflichten uns zu einer qualitätsgerechten Versorgung.

Wasserverteilung und Wasserspeicherung 

Die Wasserverteilung erfolgt über ein Rohrleitungsnetz direkt zu jedem Abnehmer innerhalb des WVS-Versorgungsgebietes. An das ca. 1.400 Kilometer lange Rohrnetz sind rund 22.900 Hausanschlüsse angeschlossen.  Im Wasserverteilungsnetz befinden sich 73 Hochbehälter mit einem Speichervolumen von ca. 36.200 Kubikmeter. Die Hochbehälter gleichen als Wasserspeicher Schwankungen im Trinkwasserverbrauch aus. Außerdem sind an das Rohrleitungsnetz zahlreiche Hydranten angeschlossen, die im Brandfall Löschwasser zur Verfügung stellen. Damit unser Trinkwasser hygienisch einwandfrei bleibt, wird es, bevor wir es in unser Rohrnetz schicken, in Laboren ständig kontrolliert.

Wasserqualität

Unser Trinkwasser ist ein reines Naturprodukt, das wir vollständig aus unserem regionalen Wasservorkommen gewinnen. Ausgedehnte Wasserschutzgebiete und unser strenges Vorsorgeprinzip gewährleisten höchste Wasserqualität. Eine Nachbehandlung oder zusätzliche Aufbereitung des Trinkwassers für den Gebrauch im Haushalt ist nicht erforderlich. Als regionaler Wasserversorger stellen wir Ihnen die Qualität des Trinkwassers, von der Gewinnung, über die Speicherung und Verteilung bis zu Ihnen nach Hause sicher. Umfangreiche Untersuchungen und Analysen belegen in ihren Ergebnissen die hohe Trinkwasserqualität und die qualitativen Voraussetzungen für einen lebenslangen Genuss. 

Nutzen Sie die Trinkwasseranalyse und erfahren Sie mehr über Ihr Trinkwasser und die Qualität. 

Zur Trinkwasseranalyse
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Gesetzliche Grundlage

Trinkwasserverordnung

Die geltende Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), zuletzt geändert 2016, beruht auf den Paragraphen 37 Absatz 3 und 38 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und setzt die EG-Trinkwasserrichtlinie von 1998 in deutsches Recht um. "Der Genuss oder Gebrauch von Wasser darf die menschliche Gesundheit zu keinem Zeitpunkt gefährden." – So schreibt es die Trinkwasserverordnung vor. Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein und darf weder Krankheitserreger noch andere Stoffe in Konzentrationen enthalten, die gesundheitsschädigend sein können. 
 

Als gesetzliche Grundlage fordert die Trinkwasserverordnung eine hohe Qualität auf dem Weg vom Wasserversorger bis zum Wasserhahn. Ganz wichtig für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher: Anspruch auf die verbriefte Qualität Ihres Trinkwasser haben Sie an Ihrem Wasserhahn! Die Verantwortung dafür liegt bis zum Wasserzähler beim WVS, Ihrem Wasserversorger, zwischen Wasserzähler und Wasserhahn dagegen beim Eigentümer des Gebäudes. Deshalb ist der Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen Ihr Ansprechpartner für Grenzwerte - der Hausbesitzer dagegen für Beanstandungen, die durch die Installation verursacht werden (zum Beispiel bei überhöhten Kupfer- oder Bleiwerten).

Vertrauen durch Kontrolle

Die Trinkwasserverordnung unterscheidet zwischen Pflichten der Wasserversorger und ihrer Überwachung. Dafür, dass die Wasserversorgungsunternehmen ihren Pflichten auch nachkommen, sorgen gemäß Trinkwasserverordnung allein die Bundesländer. Deren Gesundheitsämter überwachen die Wasserversorger. Deshalb empfehlen wir Ihnen sich bei Fragen, Problemen oder Beschwerden zunächst an den WVS  oder Ihren Hauseigentümer zu wenden.

§ Auszug aus der Trinkwasserverordnung - § 4 Allgemeine Anforderungen

(1)Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7a entspricht. 

Zum Gesetzestext Trinkwasserverordnung