Kleinkläranlagen
Vollbiologisch und umweltfreundlich
Kleinkläranlagen
Vollbiologisch und umweltfreundlich
Haushalte mit vollbiologischer Grundstückskläranlage
Vollbiologie als Dauerlösung
Im Freistaat Thüringen wird das häusliche Abwasser derzeit überwiegend den kommunalen (zentralen) Kläranlagen zugeleitet, in denen es umweltgerecht gereinigt und behandelt wird. In den kommenden Jahren wird sich dieser Anteil weiter erhöhen. Es gibt allerdings Gebiete in Thüringen, für die ein Anschluss an eine zentrale Kläranlage nicht wirtschaftlich zu realisieren ist. In diesen Gebieten sollen vollbiologische Kleinkläranlagen als Dauerlösung zum Einsatz kommen.
Im Verbandsgebiet obliegt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung dem Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen. Der WVS hat für einzelne Orte, Ortsteile und Siedlungsgebiete in einem Abwasserbeseitigungskonzept die zukünftige Abwasserentsorgung mit Kleinkläranlagen dargestellt. Wir informieren Sie im Folgenden über die Anforderungen an eine vollbiologische Kleinkläranlage, Anlagenarten, die technischen Details und die rechtlichen Aspekte.
Der Umwelt zuliebe
Nur wenige der in Thüringen vorhandenen Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser nach den bundesweit geltenden gesetzlichen Vorgaben und stellen somit eine zulässige Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung dar. Viele Anlagen sind jedoch undicht und verunreinigen das Grundwasser. Der bauliche Zustand stellt außerdem nicht selten eine Gefährdung für den Betreiber selbst dar.
Das Problem: Wird unzureichend behandeltes Abwasser in die Gewässer eingeleitet, führt dies insbesondere in kleineren Gewässern neben Gesundheitsgefährdungen zu einer inakzeptablen Gewässergüte, die neben einem unangenehmen Geruch oft auch visuell wahrzunehmen ist. Hierbei ist nicht die Gewässerbelastung einer einzelnen Anlage das Problem, sondern die Belastung aus der Summe dieser Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Die umweltfreundliche und ordnungsgemäße Reinigung und Entsorgung des Abwassers sollte daher ebenso selbstverständlich und im Interesse eines jeden Bürgers sein, wie die gesicherte Versorgung mit Trinkwasser und Strom.
Stand der Technik
Vollbiologische Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung der häuslichen Abwässer. Sie sind für einen täglichen Abwasseranfall von nicht mehr als 8 Kubikmeter und nicht mehr als 50 Einwohnerwerten bemessen. Kleinkläranlagen gibt es in verschiedenen Größen (Einwohnerwerte): Bei häuslichem Abwasser ist pro Einwohner ein Einwohnerwert als Rechnungsgröße angesetzt. Beispiel: Wohnen auf einem Grundstück 4 Einwohner, dann wird eine Kleinkläranlage für 4 Einwohnerwerte benötigt.
Die Kleinkläranlagen sind ab einer Nenngröße von 4 Einwohnerwerten verfügbar. Diese können jedoch auch das Abwasser von weniger als 4 Einwohnern behandeln. Vollbiologische Kleinkläranlagen müssen zudem eine allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin) besitzen. Mit dieser Zulassung stellt der Anlagenhersteller sicher, dass alle Grenzwerte für eine ordnungsgemäße Abwasserbehandlung eingehalten werden.
Vorklärung, biologische Reinigung und Nachklärung
Funktionsweise und Reinigungsverfahren der Klärtechnik
Kleinkläranlagen bestehen in der Regel aus den Reinigungsstufen Vorklärung, biologische Reinigung und Nachklärung, die in einem Baukörper integriert sind. Das herkömmlichste Reinigungsverfahren ist das SBR-
Verfahren (sequentiell beschickter Reaktor), bei dem die biologische Reinigung und die Nachklärung in einer Kammer („Reaktor“) zusammengefasst werden. Das Verfahren funktioniert wie folgt:
Kleinkläranlagenarten: Weitere Systeme und Reinigungsverfahren im Vergleich
Merkmale Kläranlage | Festbett | SBR | Tropfkörper | Pflanzenkläranlage | Membranfiltration |
---|---|---|---|---|---|
Anschaffungskosten | durchschnittlich | niedrig | niedrig | durchschnittlich | hoch |
Reinigungsleistung | gut | gut | befriedigend | gut | sehr gut |
Nachrüstung in vorhandene | ja | ja | nein, es wird ein | nein, bzw. Tiefbau | ja |
Platzbedarf | ca. 9 m2 | ca. 9 m2 | ca. 9 bis 18 m2 | großer Platzbedarf | ca. 9 m2 |
Laufende Kosten | immer: Strom | immer: Strom | immer: Strom | gering: laufende | immer: Strom |
Wartungsaufwand | 2-3 x pro Jahr | 2-3 x pro Jahr | hoher | 1 x pro Jahr | 3 x pro Jahr |
Funktion | sehr gut | bei einigen | früher problematisch, | Probleme möglich, | beste |
Erforderliche Unterlagen
Betrieb und Wartung
Vor der Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage ist eine Erstkontrolle durch den Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen (Aufgabenträger) durchzuführen. Die Inbetriebnahme kann erst erfolgen, wenn ein Grundstücksentwässerungsplan vorliegt. Darüber hinaus darf eine vollbiologische Kleinkläranlage nur in Betrieb genommen werden, wenn ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachbetrieb vorgelegt wird. Arbeitet eine Anlage nicht mehr korrekt, wird in gewissem Maße die Umwelt geschädigt, weil unzureichend geklärtes Abwasser in den Untergrund versickert oder in einen Vorfluter gelangt. Das bedeutet auch, dass der Betreiber einer Kleinkläranlage einen Wartungsvertrag mit einer fachkundigen Firma abschließen muss.
Zertifizierte Wartungsfirmen können Sie direkt beim WVS erfragen oder auf der Internetseite des DWA Landesverband Sachsen/Thüringen finden: www.dwa-st.de
Folgende Unterlagen müssen im Rahmen der Erstkontrolle dem WVS Vorgelegt werden
- Nachweis des Anlagentyps unter Angabe der allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung
- Dichtheitsnachweis nach Einbau
- Wartungsvertrag
Fäkalschlammentsorgung - Änderungen zur bisherigen Entsorgung
Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten, wird von der Wartungsfirma im Ergebnis der vom Kläranlagenhersteller vorgeschriebenen Wartung festgelegt, ob eine Fäkalschlammentsorgung erforderlich ist oder nicht.
Wir empfehlen Ihnen für die Angebotsanfrage bei einem Anlagenhersteller sowie für weitere Informationen zum Vergleich der Anlagenarten die Internetseite www.klaeranlagen-vergleich.de und ein Beratungsgespräch in Ihrem Baumarkt.
Genehmigung und Eigenkontrolle
Ihre Anlage
Nur durch regelmäßige Wartungen können Sie die Funktionsfähigkeit und Reinigungsleistung Ihrer Anlage sicherstellen. Deshalb sind Sie als Betreiber zu regelmäßigen Sichtkontrollen verpflichtet, um festzustellen, ob die Kleinkläranlage ordnungsgemäß funktioniert, nicht offensichtlich undicht oder baufällig ist. Für die Kontrolle sind die weitergehenden Anforderungen der Bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten. Störungen und Vorkommnisse, die die Reinigungsleistung erheblich beeinträchtigen, sind zunächst dem Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen zu melden. Ein von Ihnen beauftragter Fachbetrieb kümmert sich anschließend um die Schadensbehebung.
Genehmigung Ihrer Anlage
Da Sie an einem öffentlichen Kanal angeschlossen sind, ist für die Genehmigung Ihrer Anlage der WVS zuständig.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass durch den WVS keine Wartungsleistungen an Grundstückskläranlagen angeboten werden können.
Neubau mit Hilfe von Fördermitteln
FÖRDERUNG UND RECHTSGRUNDLAGEn
Der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, kann gefördert werden. Weitere Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen sowie die dafür notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei der Thüringer Aufbaubank:
Zu den Anträgen und Informationen
Die wichtigsten Gesetze zur Klärung und Einleitung von häuslichen Abwasser im Freistatt Thüringen
- Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
- Thüringer Kleinkläranlagenverordnung (ThürKKAVO)
- Thüringer Kleinkläranlagenerlass
- Grundsätze des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen
- Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Wasser und Abwasser- Verbandes Bad Salzungen (EWS)
- Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen
Für alle Fragen
Ihr Ansprechpartner
Für weitere Informationen zu den Anforderungen an eine vollbiologische Kleinkläranlage, Kleinkläranlagenarten, die technischen Details oder die rechtlichen Aspekte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner beim WVS:
Herr Schneider
Tel. 03695 / 667 514
E-Mail: r.schneider@wvs-basa.de
Zu den Anträgen und Informationen der Thüringer Aufbaubank