Häufige Fragen und Antworten
Servicethemen und Informationen zur Ver- und Entsorgung
Häufige Fragen und Antworten
Servicethemen und Informationen zur Ver- und Entsorgung
Unterzähler: Lohnenswert oder teure Anschaffung? Wann sich der Einbau rechnet und warum eine Beratung hilfreich ist.
Es besteht die Möglichkeit, Frischwassermengen, die nicht in die Kanalisation gelangen, von der Gebührenerhebung abzusetzen - beispielsweise für Gartenwasser, für Wassermengen aus Viehhaltung oder Gewerbe. Von den Abzugsmengen ausgenommen ist Poolwasser, da dieses grundsätzlich in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten ist (gemäß §4 Abs.5 der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung des WVS).
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Damit die Abzugsmenge in der Abwassergebührenberechnung berücksichtigt werden kann, muss ein geeichter und vom WVS abgenommener Zähler eingebaut werden, der durch die WVS-Mitarbeiter verplombt werden muss (gemäß §4 GKS-EWS, Abwassergebührensatzung).
- Der Einbau erfolgt durch einen im Installateur-Verzeichnis des WVS eingetragenen Fachbetrieb (Installateur finden unter: www.wvs-basa.de/installateursuche)
- Nach Ablauf der Eichfrist von sechs Jahren muss der Zähler wieder gewechselt werden.
- Die anfallenden Kosten für den Zählereinbau, für den Zähler selbst, für den ausführenden Klempner sowie für den Zählerwechsel aller 6 Jahre sind von Ihnen als Kunde (Gebührenpflichtiger) zu tragen.
- Den Antrag auf Absetzung von nicht eingeleiteten Wassermengen können ausschließlich WVS-Kunden bzw. Gebührenpflichtige/Grundstückseigentümer stellen. Mieter müssen sich hierfür an ihre Vermieter wenden.
Kostenvergleich: Wasserverbrauch und Zählereinbau
Ob ein Unterzähler in Frage kommt, richtet sich vor allem danach welche Abzugsmenge der Unterzähler misst, d.h. wie viele Kubikmeter Trinkwasser (z.B. für die Gartenbewässerung) verbraucht werden. Außerdem spielt die Art des Grundstücksanschlusses an die Entwässerungseinrichtung und damit der zu zahlende Anschlusstarif eine Rolle.
Abwassereinleitungsgebühr pro Kubikmeter Trinkwasserverbrauch nach Anschlussart:
- Anschlusstarif: zentrale Kläranlage = 2,63 Euro
- Anschlusstarif: öffentlicher Kanal (angeschlossen mit Grundstückskläranlage) = 1,37 Euro
- Anschlusstarif: öffentlicher Kanal mit biol. Vorklärung in biol. Grundstückskläranlage = 1,23 Euro
Beispiel: Frau und Herr Mustermann sind Grundstückseigentümer und verbrauchen pro Jahr insgesamt 15 Kubikmeter (15.000 Liter) Trinkwasser für die Bewässerung ihres Gartens. Ihr Grundstück ist an eine zentrale Kläranlage angeschlossen. Sie lassen sich von WVS-Mitarbeitern beraten, ob sich ein Unterzähler in ihrem Fall lohnt.
- von der Gebührenabrechnung absetzbare Kosten: 15 Kubikmeter Trinkwasserverbrauch zur Gartenbewässerung x 2,63 Euro Abwassereinleitgebühr = 39,45 Euro pro Jahr
236,70 Euro in 6 Jahren - Kosten für den Unterzähler (wiederkehrender Aufwand): + 100,00 Euro Gebühr für die Genehmigung, Abnahme und Verplombung des Unterzählers + 50,00 Euro Unterzähler + 200,00 Euro Klempnerkosten (je nach Aufwand) = 350,00 Euro (Kosten alle 6 Jahre)
Ergebnis: Im Fall von Frau und Herrn Mustermann übersteigen die Kosten für den Unterzähler die bei der Abrechnung eingesparten Gebühren deutlich. Ein Unterzähler lohnt sich in deren Fall nicht.
SIE HABEN FRAGEN ZUM UNTERZÄHLER? Sie erreichen die WVS-Mitarbeiter*innen der Gebührenabteilung unter:
Telefon: 03695/667-667 | E-Mail: gebuehren@wvs-basa.de
Wer ist für den Wasserzählerwechsel verantwortlich?
Für den Einbau und turnusmäßigen Wechsel der Wasserzähler trägt der WVS die Verantwortung. Die Trinkwasserkunden sollten den WVS-Mitarbeitern zum Zweck des Wasserzählerwechsels den Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten gestatten. Der Wasserzähler sollte gut zugänglich sein, damit eine schnelle und problemlose Auswechslung möglich ist.
Grundstück verkauf/geerbt/verschenkt? Beim Eigentümerwechsel braucht der WVS Ihre Unterlagen
Wird ein Grundstück verkauft, vererbt oder verschenkt, geht das Eigentum daran erst mit der Eintragung im Grundbuch an den Erwerber bzw. neuen Eigentümer über. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Verkäufer (bisheriger Grundstückseigentümer) der Gebührenschuldner für die Trink- und Abwassergebühren und die Fäkalgebühren. Erst, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, wird dieser auch der Gebührenschuldner und Kunde des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen. Bei einem Eigentümerwechsel erfolgt keine automatische Meldung an den WVS. Sie als Grundstückseigentümer müssen den Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen über die geänderten Eigentumsverhältnisse informieren und die entsprechenden Unterlagen einreichen.
Dazu zählen:
- Grundbucheintrag (erfolgt meistens erst nach Ablauf eines halben Jahres)
- Erbschein/Erbvereinbarung als Nachweis
Wichtig: Eine Sterbeurkunde kann nicht für die Bearbeitung herangezogen werden.
Bitte nutzen Sie für die An-/Ab- und Ummeldung der Abnahmestelle das Formular unter www.wvs-basa.de/formulare-und-merkblaetter. Da eine Grundbucheintragung häufig erst Monate später vollzogen werden kann, Käufer und Verkäufer sich jedoch einig darüber sind, dass die Gebühren bereits vom Käufer getragen werden sollten, besteht die Möglichkeit, den Eigentumswechsel noch vor der Eintragung im Grundbuch zu bearbeiten. Voraussetzung hierfür sind vollständig beim Verband eingereichte Unterlagen vom Verkauf der Immobilie, welche belegen, dass der Eigentumswechsel bis auf die abschließende Grundbucheintragung vollumfänglich vollzogen ist.
SEPA-Mandat: Was muss bei einer Überweisung berücksichtigt werden?
SEPA-MANDAT: EINMALIG ERTEILEN & MAHNUNGEN VERMEIDEN
Es gibt Rechnungen, die regelmäßig anfallen – zum Beispiel für Versicherungen, Strom und für die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Begleichen Sie die Forderungen aus dem Gebührenbescheid des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen (WVS) per Überweisung, dann ist es wichtig, dass Sie immer exakt die auf Ihrem Bescheid aufgeführte Bankverbindung verwenden sowie zwingend Ihre Kundennummer sowie die Bescheidnummer angeben. Nur so können wir Zahlungen von Kunden eindeutig zuordnen.
Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie das automatisierte Buchungsverfahren des WVS nutzen. Dabei ziehen wir als Zahlungsempfänger das Geld von Ihrem Konto ein – sofern Sie dies gestatten. Als Kunde müssen Sie sich dann nicht mehr darum kümmern und zahlen immer pünktlich. Ein Dauerauftrag ist dann auch nicht mehr nötig. Damit der WVS die Rechnungsbeträge einziehen kann, ist Ihre Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit erteilen Sie uns die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Beträgen. Zudem weisen Sie Ihre Bank an, die Lastschrift einzulösen. Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt in der Regel, bis Sie es widerrufen. Wichtig: Das SEPA-Lastschriftmandat muss immer die Unterschriften aller Kontoinhaber enthalten und ausschließlich im Original per Post an den WVS zurückgesendet werden.
SEPA-Formular herunterladen und ausfüllen: www.wvs-basa.de/formulare-und-merkblaetter
Ihr SEPA-Lastschriftmandat für den WVS muss folgende Angaben enthalten:
- Zahlungsart: wiederkehrende/einmalige Zahlung
- Name des Zahlungspflichtigen (hier müssen ALLE Kontoinhaber genannt werden)
- Anschrift des Zahlungspflichtigen mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land
- IBAN des Zahlungspflichtigen
- BIC des Zahlungspflichtigen
Was muss ich bei einer Nachzahlung beachten?
Die Abbuchung einer Nachzahlung, die sich aus der Jahresverbrauchsrechnung ergeben hat, erfolgt automatisch mit der Abbuchung des monatlichen Abschlagsbetrages. Mit Ihrem SEPA-Lastschriftmandat haben Sie dem WVS hierfür die Einzugsermächtigung erteilt. Ihren Ansprechpartner für weitere Fragen erreichen Sie unter der auf Ihrer Rechnung angegebenen Telefonnummer.
Wo erhalte ich eine Planauskunft?
Alle Pläne aus dem aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept (kurz: ABK) erhalten Sie in unserer Planauskunft.
Welche Haushalte werden an die zentrale Kanalisation angeschlossen?
Durch Investitionen in jährlich zweistelliger Millionenhöhe ermöglichen wir zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern den Anschluss an unser zentrales Kanalsystem. Für sie wird die Abwasserentsorgung damit komfortabler und preiswerter. Welche Gebiete an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden sehen Sie in unserer Planauskunft.
Welche Wasserhärte hat mein Trinkwasser?
Sie wollen wissen, ob Ihr Wasser weich, mittel oder hart ist? Die Wasserhärte Ihres Trinkwassers erfahren Sie in der Wasseranalyse. Hierfür geben Sie in das Suchfeld Ihren Wohnort ein und anschließend erhalten Sie alle Werte zu Ihrem Trinkwassers.
Ist kalkhaltiges Trinkwasser schädlich für den Körper?
Auf keinen Fall! Kalk besteht unter anderem aus Magnesium und Calcium, die beide wichtige Mineralstoffe für Ihren Körper sind. Calcium ist unter anderem am Aufbau von Knochen und Zähnen beteiligt, Magnesium schützt Muskeln und Knochen. Sie über das Wasser aufzunehmen, ist nicht schädlich. Deshalb ist eine zusätzliche Enthärtung im Haushalt aus gesundheitlichen Gründen weder notwendig noch sinnvoll. Sie können unser Wasser jederzeit problemlos direkt frisch aus dem Hahn trinken! Lediglich für spezielle Anwendungen, wie bei der Zubereitung von Tee, kann es aus geschmacklichen Gründen wünschenswert sein, mit einem handelsüblichen Wasserfilter dem Trinkwasser die Härte zu nehmen.
Welche Inhaltsstoffe sind im Trinkwasser?
Sie wollen ganz genau wissen, welche Inhaltsstoffe in dem Wasser sind, das bei Ihnen zu Hause aus dem Hahn sprudelt? Dann nutzen Sie unsere Trinkwasseranalyse. Wählen Sie einfach Ihren Wohnort aus und schon erhalten Sie die Detailanalyse. Diese Übersicht ist auch auf unserer Internetseite unter Wasserhärte und Analyse in unserem Servicecenter in Bad Salzungen, Eisenacher Straße 2a oder in Ihrer Gemeinde für Sie verfügbar. Sie haben Fragen zur aktuellen Trinkwasserqualität? Unsere Mitarbeiter im Service-Center helfen Ihnen gerne weiter und sind unter 03695/6670 für Sie erreichbar.
Kann ich das Trinkwasser aus der Leitung für die Zubereitung von Babynahrung verwenden?
Ja - bedenkenlos! Das Leitungswasser in Deutschland ist das am besten kontrollierte Lebensmittel. Die Ergebnisse unserer strengen und regelmäßigen Kontrollen belegen, dass sämtliche Grenzwerte der Trinkwasserverordnung deutlich unterschritten werden. Die hohe Qualität unseres Trinkwassers sichern wir u.a. durch regelmäßige Beprobungen der Grundwassermessstellen, die Überwachung des gesamten Aufbereitungsablaufs und eine konsequente Rohrnetzsanierung.
Wie kann ich im Haushalt sorgsam mit Wasser umgehen?
Wo Wasser aus dem Wasserhahn oder der Toilettenspülung fließt, fällt Abwasser an. Leider wird die Toilette noch immer zu oft als Abfallbehälter benutzt. Die Entsorgung von Abfallstoffen, die über die Kanalisation abgeleitet wurden, ist sehr arbeits- und kostenintensiv. Deshalb gilt: Abfälle, wie Hygieneartikel, Speisereste, Medikamente, Farbe, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Öle und Fette gehören nicht ins Abwasser! Sie verstopfen Rohre, vergiften das Abwasser und behindern die Leistungsfähigkeit unserer Kläranlagen. Bitte vermeiden Sie solche Verschmutzungen.
Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an: 03695/667-0
Sprechzeiten: Mo.-Mi. 8.30-16.00 Uhr, Do. 8.30-17.30 Uhr, Fr. 8.30-13.00 Uhr
E-Mail schreiben an: wvs@wvs-basa.de