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Häufige Fragen und Antworten

Sie möchten mehr zum Thema wasser und ABWASSER wissen? dann finden sie hier antworten!

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Welche Wasserhärte hat mein Trinkwasser?

Sie wollen wissen, ob Ihr Wasser weich, mittel oder hart ist? Die Wasserhärte Ihres Trinkwassers erfahren Sie in der Wasseranalyse. Hierfür geben Sie in das Suchfeld Ihren Wohnort ein und anschließend erhalten Sie alle Werte zu Ihrem Trinkwassers.

Wie melde ich den Wasseranschluss bei einem Eigentumswechsel an/ab?

Beim Verkauf eines Grundstücks geht das Eigentum daran erst mit der Eintragung im Grundbuch an den Erwerber über. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Verkäufer der Gebührenschuldner für die Trinkwasserverbrauchskosten und die Abwassergebühren. Mit dem Grundbucheintrag wird der Erwerber des Grundstücks automatisch der Gebührenschuldner und Kunde des WVS. Leider geht es (noch) nicht ohne Formulare. Bitte nutzen Sie das Formular für die An- und Abmeldung der Abnahmestelle und reichen Sie die im Formular angegebenen Unterlagen vollständig ein. Erst dann kann eine Bearbeitung erfolgen.

Wer ist für den Wasserzählerwechsel verantwortlich?

Für den Einbau und turnusmäßigen Wechsel der Wasserzähler trägt der WVS die Verantwortung. Die Trinkwasserkunden sollten den WVS-Mitarbeitern zum Zweck des Wasserzählerwechsels den Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten gestatten. Der Wasserzähler sollte gut zugänglich sein, damit eine schnelle und problemlose Auswechslung möglich ist.

Was muss bei einer Überweisung berücksichtigt werden?

Leider kommt es häufig vor, dass Zahlungen von Kunden nicht eindeutig zugeordnet werden können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei einer Überweisung immer exakt die auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Bescheid aufgeführte Bankverbindung verwenden sowie zwingend die Kundennummer und die Rechnungs- bzw. Bescheidnummer angeben. Sie unterstützen hierdurch die Nutzung automatisierter Buchungsverfahren und tragen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bei.

Welche Regelungen zu den Unterzählern für Gartenwasser (Gartenwasserzähler) gibt es?

Sie haben die Möglichkeit Abwassermengen, die nicht in die Kanalisation gelangen, von der Gebührenerhebung abzusetzen (z.B. Gartenwasser, Wassermengen aus Viehhaltung oder Gewerbe). Voraussetzung ist der Einbau eines vom WVS abgenommenen und geeichten Zählers. Damit die Absatzmenge in der Abwassergebührenberechnung berücksichtigt werden kann, muss der eingebaute Unterzähler (Gartenwasserzähler) durch die WVS-Mitarbeiter verplombt werden (§4 GKS-EWS, Abwassergebührensatzung). Nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren muss der Zähler gewechselt werden. Der Zählerstand ist jährlich bis zum 15.12. über die vom WVS versandte Ablesekarte an uns mitzuteilen. Die anfallenden Kosten für den Zählereinbau und -wechsel sind von Ihnen als Kunde zu tragen. Von den Absatzmengen ausgenommen ist Poolwasser, da dieses grundsätzlich in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten ist (siehe §4 Abs.5 GKS-EWS).

Bitte nutzen Sie unser Antragsformular für den Einbau eines Zwischenwasserzählers/Gartenwasserzählers. Weitere Informationen zu den Regelungen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt.

Wo erhalte ich eine Planauskunft?

Alle Pläne aus dem aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept (kurz: ABK) erhalten Sie in unserer Planauskunft.

Welche Haushalte werden an die zentrale Kanalisation angeschlossen?

Durch Investitionen in jährlich zweistelliger Millionenhöhe ermöglichen wir zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern den Anschluss an unser zentrales Kanalsystem. Für sie wird die Abwasserentsorgung damit komfortabler und preiswerter. Welche Gebiete an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden sehen Sie in unserer Planauskunft.

Was muss ich bei einer Nachzahlung beachten?

Die Abbuchung einer Nachzahlung, die sich aus der Jahresverbrauchsrechnung ergeben hat, erfolgt automatisch mit der Abbuchung des monatlichen Abschlagsbetrages. Mit Ihrem SEPA-Lastschriftmandat haben Sie dem WVS hierfür die Einzugsermächtigung erteilt. Ihren Ansprechpartner für weitere Fragen erreichen Sie unter der auf Ihrer Rechnung angegebenen Telefonnummer.

Ist kalkhaltiges Trinkwasser schädlich für den Körper?

Auf keinen Fall! Kalk besteht unter anderem aus Magnesium und Calcium, die beide wichtige Mineralstoffe für Ihren Körper sind. Calcium ist unter anderem am Aufbau von Knochen und Zähnen beteiligt, Magnesium schützt Muskeln und Knochen. Sie über das Wasser aufzunehmen, ist nicht schädlich. Deshalb ist eine zusätzliche Enthärtung im Haushalt aus gesundheitlichen Gründen weder notwendig noch sinnvoll. Sie können unser Wasser jederzeit problemlos direkt frisch aus dem Hahn trinken! Lediglich für spezielle Anwendungen, wie bei der Zubereitung von Tee, kann es aus geschmacklichen Gründen wünschenswert sein, mit einem handelsüblichen Wasserfilter dem Trinkwasser die Härte zu nehmen.

Welche Inhaltsstoffe sind im Trinkwasser?

Sie wollen ganz genau wissen, welche Inhaltsstoffe in dem Wasser sind, das bei Ihnen zu Hause aus dem Hahn sprudelt? Dann nutzen Sie unsere Trinkwasseranalyse. Wählen Sie einfach Ihren Wohnort aus und schon erhalten Sie die Detailanalyse. Diese Übersicht ist auch auf unserer Internetseite unter Wasserhärte und Analyse in unserem Servicecenter in Bad Salzungen, Eisenacher Straße 2a oder in Ihrer Gemeinde für Sie verfügbar. Sie haben Fragen zur aktuellen Trinkwasserqualität? Unsere Mitarbeiter im Service-Center helfen Ihnen gerne weiter und sind unter 03695/6670 für Sie erreichbar.

Kann ich das Trinkwasser aus der Leitung für die Zubereitung von Babynahrung verwenden?

Ja - bedenkenlos! Das Leitungswasser in Deutschland ist das am besten kontrollierte Lebensmittel. Die Ergebnisse unserer strengen und regelmäßigen Kontrollen belegen, dass sämtliche Grenzwerte der Trinkwasserverordnung deutlich unterschritten werden. Die hohe Qualität unseres Trinkwassers sichern wir u.a. durch regelmäßige Beprobungen der Grundwassermessstellen, die Überwachung des gesamten Aufbereitungsablaufs und eine konsequente Rohrnetzsanierung.

Wie kann ich im Haushalt sorgsam mit Wasser umgehen?

Wo Wasser aus dem Wasserhahn oder der Toilettenspülung fließt, fällt Abwasser an. Leider wird die Toilette noch immer zu oft als Abfallbehälter benutzt. Die Entsorgung von Abfallstoffen, die über die Kanalisation abgeleitet wurden, ist sehr arbeits- und kostenintensiv. Deshalb gilt: Abfälle, wie Hygieneartikel, Speisereste, Medikamente, Farbe, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Öle und Fette gehören nicht ins Abwasser! Sie verstopfen Rohre, vergiften das Abwasser und behindern die Leistungsfähigkeit unserer Kläranlagen. Bitte vermeiden Sie solche Verschmutzungen.

Wir sind für Sie da!

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an: 03695/667-0

Sprechzeiten: Mo.-Mi. 8.30-16.00 Uhr, Do. 8.30-17.30 Uhr, Fr. 8.30-13.00 Uhr

E-Mail schreiben an: wvs@wvs-basa.de