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Trinkwasser-Grundstücksanschluss

Technische Ausführung und Richtlinien für Grundstückseigentümer

Trinkwasser-Grundstücksanschluss

Technische Ausführung und Richtlinien für Grundstückseigentümer

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Ihr Trinkwasser-Grundstücksanschluss

Technische Ausführung und Richtlinien für Grundstückseigentümer

Der Trinkwasser-Grundstücksanschluss (TW-Hausanschluss) ist die Leitung mit den dazugehörigen Armaturen von der Hauptleitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung inkl. Messeinrichtung (Wasserzähler). Auf der Grundlage der Wasserbenutzungssatzung (WBS) des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen (WVS) vom 03.01.2013 wird die Grundstücksanschlussleitung grundsätzlich vom WVS hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt.

Die Wasserzähleinrichtung, die waagerecht oder senkrecht eingebaut werden kann, darf nicht umbaut werden und muss jederzeit einsehbar, zugänglich und frostfrei sein. Die Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude. Hier beginnt die Trinkwasserinstallation (die Kundenanlage) mit der Verteilung bis zum Wasserhahn. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter der Grundstücksanschlussleitung (mit Ausnahme des Wasserzählers) ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

TW-Anschluss mit Unterkellerung des Gebäudes

TW-Anschluss mit Wasserzählerschacht

TW-Anschluss ohne Unterkellerung des Gebäudes - im Schutzrohr

Hauseinführung (Wanddurchführung)

Leitungen, die durch Außenwände und Schachtbauwerke führen, sind in Mauerdurchführungen zu verlegen. Bei erdverlegten Leitungen muss die Mauerdurchführung in die Außenwand dicht eingebaut werden. Innerhalb von Mauer-und Wanddurchführungen dürfen auch bei der Verwendung von Schutzrohren keine Rohrverbindungen liegen.

Bei der Auswahl des Schutzrohres ist Folgendes zu beachten:

  1. flexibles Schutzrohr: Innendurchmesser des Schutzrohres min. 1,5 x dem Außendurchmesser der Anschlussleitung
  2. starres Schutzrohr: scharfe Abknickungen größer 30° sind nicht zulässig

Der Einbau der Mauerdurchführung zählt nicht zum Leistungsumfang des WVS.

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Antragstellung und Kontakt

Ihr Hausanschluss

Eine beabsichtigte Herstellung, Änderung, Erweiterung oder Erneuerung eines Grundstücksanschlusses ist beim WVS schriftlich zu beantragen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier: Antragsformular (PDF-Datei)

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zur Abstimmung Ihres Hausanschlusses

Für weitere Informationen und Fragen zum Trinkwasser-Grundstücksanschluss wenden Sie sich bitte an unsere Meisterbereiche:

  • Meisterbereich Bad Salzungen: Tel. 03695 / 667 167

  • Meisterbereich Geisa: Tel. 03695 / 667 300

03 | Formular und Merkblatt