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Abwasserbeseitigungskonzept

Ausbau der Abwasserentsorgung

Abwasserbeseitigungskonzept

Ausbau der Abwasserentsorgung

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Planung & Realisierung der ordnungsgemäßen Abwasserableitung und -behandlung

Aufgabe des WVS

Die Kanalisation im Untergrund der Straßen führt sauberes Regenwasser in Flüsse und Abwasser zur Reinigung in die Kläranlage. Kanalsysteme sorgen dafür, dass Abwasser umweltgerecht den Weg in die Reinigung findet und somit das Grundwasser, das wir als Trinkwasser brauchen, vor Verunreinigung geschützt wird. Die zentralen Kläranlagen reinigen das Abwasser bis zu einem sehr hohen Grad, bevor es gesäubert in ein Gewässer eingeleitet wird. Saubere Bäche, Flüsse und Seen sind wesentliche Merkmale einer gesunden Umwelt. Sie sind wertvolle Lebensräume und sollen so unbelastet wie möglich sein. Dafür ist eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer besonders wichtig.

Die Grundlage dafür legen wir mit dem sogenannten Abwasserbeseitigungskonzept (kurz ABK). Es ist der Leitfaden unserer Tätigkeit. Das ABK beinhaltet die Ziele und Maßnahmen, um den Ausbau der Abwasserbeseitigung in unserer heimischen Region weiter voranzutreiben. Herzstück des Konzeptes ist die Darstellung, wie und wann die noch nicht an öffentliche Kanäle und Kläranlagen angeschlossenen Gemeinden, deren Ortsteile und Straßen durch uns abwassertechnisch erschlossen werden sollen. Für jede Ortslage in unserem Verbandsgbiet gibt es einen Plan, um das anfallende Abwasser zu beseitigen und die dafür erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben.

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Für die Jahre 2021 bis 2030

Pläne

Hier finden Sie alle derzeit gültigen Pläne aus dem Abwasserbeseitigungskonzept des WVS.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich um Richtwerte handelt und sich die genannten Termine zum Beispiel durch unvorhergesehene Verzögerungen in der Planungs- oder Bauphase ändern können. Auskunft zum aktuellen Stand erhalten Sie über unser Kundenzentrum 03695/667-0.

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Zentraler Anschluss und Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen

Maßnahmen

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht wie und wann die noch nicht an öffentliche Kanäle und Kläranlagen angeschlossenen Gemeinden und deren Ortsteile abwassertechnisch erschlossen werden.

Zentraler Anschluss bis 2030

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Ziel des ABK bis 2030 ist es, die Orte, in denen mehr als 200 Einwohner leben, mit einer zentralen Abwasserbehandlung auszustatten. Das ist die wesentliche Aufgabe, die das Thüringer Wassergesetz dem WVS als Abwasserentsorger stellt.

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Vollbiologische Kleinkläranlagen

Gebiete überwiegend mit Kanalanschluss

Des Weiteren sieht das ABK vor, dass in den Gebieten mit Kanal vollbiologische Kleinkläranlagen von den Grundstückseigentümern errichtet werden. In diesen Orten wird das Abwasser über vollbiologische Grundstückskläranlagen in einen Kanal des WVS eingeleitet. Hierfür stehen Fördergelder des Freistaates Thüringen zur Verfügung, die von den Grundstückseigentümern abgerufen werden können. Der WVS berät und unterstützt sie bei der Fördermittelbeantragung.

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Vollbiologische Kleinkläranlagen

Gebiete überwiegend ohne Kanalanschluss

Das ABK erfasst zudem die Orte, in denen die Abwasserentsorgung über vollbiologische Kleinkläranlagen in ein Gewässer erfolgt. Diese Siedlungsgebiete ohne Kanalanschluss liegen in der Verantwortung der Unteren Wasserbehörde. Diese informiert die Grundstückseigentümer über den Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen.

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Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes

Erläuterungen

Für weitere 16 Orte im Verbandsgebiet plant der WVS bis 2030 die Umsetzung einer zentralen Lösung zur Abwasserbehandlung. Der Anschlussgrad an die zentralen Kläranlagen wird damit auf 81 Prozent steigen.

→ Detaillierte Informationen zu der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und den geplanten Maßnahmen finden Sie im Erläuterungsbericht.

Erläuterungsbericht
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Verbandsversammlung des WVS hat das ABK beschlossen

Beschluss und Veröffentlichung

Am Mittwoch, den 9. Juni 2021 hat die Verbandsversammlung das  Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2021 bis 2030 beschlossen.

Das ABK wurde wie folgt veröffentlicht:

  • Das ABK liegt zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des WVS in Bad Salzungen, Eisenacher Straße 2a in Papierform zur Verfügung. Um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 03695/6670) wird gebeten.
  • Die ABK-Pläne für jede einzelne Ortslage stehen auf der Homepage des Verbandes als Download zur Verfügung.
  • Der Beschluss der Verbandsversammlung wurde in den Kreisjournalen des Wartburgkreises und des Landkreises Schmalkalden-Meiningen veröffentlicht.
  • Der Beschluss der Verbandsversammlung wurde den Mitgliedsgemeinden des Verbandes zur Veröffentlichung in den Amtsblättern zur Verfügung gestellt.
Beschluss der Verbandsversammlung
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Zur Umsetzung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung

Aufbau des ABK

Zur Planung und Umsetzung der Abwasserentsorgung dient das Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK). Wir geben Ihnen einen Überblick über den Aufbau des Konzeptes.

Aufbau des ABK

Umsetzung, Fortschreibung, Grundsätze, Gegenstand und Gliederung

1. Umsetzung: Die Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung wurde für das Gebiet des Freistaates Thürigen mit dem Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts vom 18. Mai 2019 neu geregelt. Zur Umsetzung der ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung dient das Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK). Dadurch werden die kommunalen Aufgabenträger in die Lage versetzt, die Umsetzung von vorgesehenen Investitionen längerfristig planen zu können.

2. Fortschreibung aller 6 Jahre: Das ABK wird gemäß § 48 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Wassergesetz regelmäßig in Abständen von 6 Jahren, fortgeschrieben und in geeigneter Weise durch die kommunalen Aufgabenträger bekannt gemacht.

3. Grundsätze: Die Grundsätze zur Fortschreibung von Abwasserbeseitigungskonzepten im Freistaat Thüringen sind den Informationsbriefen Abwasser Nr. 1/2021, 3/2020, 4.1./2019 und 4.2./2019 des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (sh. auch ABK - Textteil 1.2) zu entnehmen. Gemäß der Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Freistaat Thüringen werden nur Vorhaben gefördert, die in hohem Maße wasserwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen dienen und einem erheblichen Landesinteresse entsprechen. Bei der Aufstellung des ABK und der damit verbundenen zeitlichen Umsetzung von Investitionsmaßnahmen wurden daher die wesentlichen Ziele der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes berücksichtigt.

4. Gegenstand: In den ABK sind alle abwassertechnischen Maßnahmen des Aufgabenträgers dargestellt. Die Planungen wurden darauf ausgelegt, die geltenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und hierfür insbesondere den Anschlussgrad an die zentralen Kläranlagen deutlich zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Fördermittelgewährung und der Umsetzung von rechtlichen Verpflichtungen wurden die mittelfristig anstehenden Investitionen unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Gesichtspunkte ausgewählt:

  • Berücksichtigung der Belange des Gewässerschutzes
  • Berücksichtigung von Planungsvorhaben anderer Vorhabensträger (Dorferneuerung, Straßenbaulastträger)
  • Begrenzung der Kosten der Abwasserbeseitigung
  • Fortschreibung der ABK

5. Gliederung: Folgende Mindestanforderungen wurden bei der ABK-Aufstellung beachtet. Gliederung der ABK:

  • Gesamtkonzept für das Entsorgungsgebiet
  • Einzelkonzept für jede Gemeinde (für die einzelnen gemeindlichen Gebiete)

Das Gesamtkonzept besteht aus:

  • Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
  • Bestätigungsvermerk (Beschluss der Verbandsversammlung)
  • Stellungnahmen der beteiligten Behörden
  • Tabelle zum Stand der Abwasserentsorgung und Anschlussgradentwicklung
  • Angaben zu den Investitionen für die abwassertechnischen Maßnahmen im Zeitraum 2021 bis 2030
  • Angaben zu den Investitionen für die zukünftigen abwassertechnischen Maßnahmen im Zeitraum nach 2030

Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung (Bestätigungsvermerk) ist die förderrechtliche Voraussetzung des Vorliegens eines ABK sowie für die Beantragung von Fördermitteln für die Kleinkläranlagen gegeben.