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Kundenservice

Hausanschluss Trinkwasser

Hausanschluss Trinkwasser

Ihr Hausanschluss

Technische Ausführung und Richtlinien für Grundstückseigentümer

Der Trinkwasser-Grundstücksanschluss ist die Leitung mit den dazugehörigen Armaturen von der Hauptleitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung inklusive der Messeinrichtung, dem Wasserzähler. Die Grundstücksanschlussleitung wird grundsätzlich vom WVS hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt.

Die Wasserzähleinrichtung, die waagerecht oder senkrecht eingebaut werden kann, darf nicht umbaut werden und muss jederzeit einsehbar, zugänglich und frostfrei sein. Die Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück bzw. Gebäude.

Hier beginnt die Trinkwasserinstallation (Ihre Kundenanlage) mit der Verteilung bis zum Wasserhahn. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter der Grundstücksanschlussleitung (mit Ausnahme des Wasserzählers) ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Hausanschluss beantragen

Eine Herstellung, Änderung, Erweiterung oder Erneuerung eines Grundstücksanschlusses müssen Sie beim WVS schriftlich beantragen. Im Anschluss vereinbaren Sie einen Beratungstermin zur Abstimmung Ihres Hausanschlusses mit uns. Wir besprechen vor Ort alle Fragen zu Ihrem Trinkwasser-Grundstücksanschluss.

Unsere Meisterbereiche stehen Ihnen gern zur Verfügung: 

  • Meisterbereich Bad Salzungen: Tel. 03695 / 667 167
  • Meisterbereich Geisa: Tel. 03695 / 667 300

Informationen zur Hauseinführung (Wanddurchführung)

Leitungen, die durch Außenwände und Schachtbauwerke führen, sind in Mauerdurchführungen zu verlegen. Bei erdverlegten Leitungen muss die Mauerdurchführung in die Außenwand dicht eingebaut werden. Innerhalb von Mauer-und Wanddurchführungen dürfen auch bei der Verwendung von Schutzrohren keine Rohrverbindungen liegen.

Für den Einbau und die Abdichtung gegen das Mauerwerk ist der Grundstückseigentümer verantwortlich und liegt nicht im Leistungsumfang des WVS.

Es sind nur die Mauerdurchführungen des Verbandes zu verwenden, welche auch über den Verband bezogen werden können.

  • Mauerdurchführung (starr) durch die Wand.
  • Mauerdurchführung (flexibel) durch die Bodenplatte.
  • Alternativ sind auch Mehrsparten Hauseinführungen zulässig, welche eine gültige DVGW Zulassung haben müssen (z.B. von Hauf).

Trinkwasseranschluss mit Unterkellerung des Gebäudes

Trinkwasseranschluss mit Wasserzählerschacht

Trinkwasseranschluss ohne Unterkellerung des Gebäudes - im Schutzrohr

Trinkwasserinstallation: Anschluss und Wartung Ihrer Kundenanlage

Die Trinkwasserinstallation besteht aus den Leitungen und Armaturen im Gebäude hinter der Hauptabsperrarmatur (Absperrventil) vor dem Wasserzähler. Sie dienen der Verteilung an die Verbrauchsstellen im Gebäude. Für die ordnungsgemäße Planung, Errichtung, Änderung und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Dabei darf die Errichtung der Anlage oder wesentliche Änderungen nur durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen.

Als Erstherstellung zählt die Errichtung der Trinkwasserinstallation in Neubauten. Eine Erneuerung oder wesentliche Änderung ist der Austausch bzw. die Erweiterung einer bestehenden Trinkwasserinstallation. Die Erstherstellung, Erneuerung oder wesentliche Änderung der Trinkwasserinstallation sind vorab dem WVS anzuzeigen. Die Sanierung vorhandener, sanitärer Einrichtungen, der erforderliche Wechsel von Armaturen oder die Installation von Waschmaschinen und Geschirrspülern sowie Kleinreparaturen fallen dabei nicht unter diese Informationspflicht.

Einhaltung der Trinkwasserqualität
Die Trinkwasserverordnung fordert die Einhaltung der Trinkwasserqualität bis zur Verbrauchsstelle. Damit fällt auch die Trinkwasserinstallation in den Geltungsbereich dieser gesetzlichen Vorgabe. Das Trinkwasser kommt auf dem Weg bis zur Verbrauchsstelle in Gebäuden mit verschiedenen Werkstoffen (Rohre, Armaturen usw.) in Berührung. Deshalb müssen auch hier die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Die Einhaltung der technischen Vorschriften kann dabei nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erreicht werden.

Wichtige Hinweise zum Anschluss & Wartung

Verbindung von Trinkwasseranlagen mit anderen Anlagen:

Die unmittelbare Verbindung von Trinkwasseranlagen mit Nichttrinkwasseranlagen (Brauchwasseranlagen) wie z. B. Regenwasser- und Hausbrunnenanlagen ist nicht zulässig.

Inbetriebsetzung der Trinkwasserinstallation:

Eine Neuerstellung der Trinkwasserinstallation muss der Grundstückseigentümer rechtzeitig vorher beim WVS anzeigen. Der Anschluss der Installation an das Wasserversorgungsnetz und die Inbetriebsetzung erfolgen ausschließlich durch den WVS.

Wartung der Trinkwasserinstallation

Der Betreiber von Trinkwasseranlagen muss zur Betriebssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit seine Trinkwasserinstallation überprüfen. In der Regel wird das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen die erforderlichen Arbeiten durchführen. Einfache Inspektions- und Wartungsarbeiten dürfen auch durch den Kunden vorgenommen werden. Für die wichtigsten Anlagenteile und Armaturen sind Inspektions- und Wartungszyklen festgelegt. Der Hauptinhalt einer Inspektion ist die Funktionskontrolle bzw. Dichtheitsprüfung. Zur Wartung gehören Reinigungsarbeiten sowie die Überprüfungen und Einstellungen von Armaturen/Anlagen. Jeder Betreiber einer Trinkwasserinstallation sollte sich seiner besonderen Verantwortung bewusst sein, die Qualität des Lebensmittels Trinkwasser bis zur Verbrauchsstelle zu erhalten.