Wohin mit dem Abwasser?
Die Voraussetzung für eine hygienische und umweltgerechte Behandlung von Schmutzwasser ist im Regelfall der Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen. Jeder Grundstückseigentümer hat daher die Pflicht und das Recht, ein Grundstück, auf dem Schmutzwasser anfällt, an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, sofern ein nutzbarer Abwasserkanal für sein Grundstück bereit steht.
Das Abwasser fließt über Grundstücksanschlüsse in den öffentlichen Kanal. Die Überleitung in das öffentliche Netz erfolgt an der Grundstücksgrenze. Die Anschlüsse können sowohl im Misch- als auch im Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser ausgeführt werden.
Beratung zur Ihrer Grundstücksentwässerung
Unser Kundenservice
Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt beim Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentlichen Abwasseranlagen. Das gleiche gilt für Sanierungsvorhaben und bei Änderung von Menge und Beschaffenheit des anfallenden Abwassers.
Ihre Grundstücksentwässerungsanlage umfasst alle Einrichtungen innerhalb der Grundstücksgrenzen. Dazu zählen u. a. die Grundstücksleitungen, Versickerungsanlagen und Revisionsschächte.
Die Übergabe des Abwassers erfolgt im Regelfall an der Grundstücksgrenze, bei hintereinander liegenden Grundstücken am Schnittpunkt des Anschlusskanals mit der zum öffentlichen Kanal nächstliegenden Grundstücksgrenze.
Der Revisionsschacht dient der Wartung, der Kontrolle und der Sanierung von Grundstücksleitungen oder des Anschlusskanals.
Der Anschlusskanal ist ein weiterer Bestandteil eines Grundstücksanschlusses. Unter dem Anschlusskanal wird die Verbindung zwischen dem Misch-, Schmutz- oder Regenwasserkanal und der Grundstücksentwässerungsanlage im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze verstanden.
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Beratungen bei Neubau, Sanierung und Umstrukturierungen
- Erstellung von Sanierungskonzepten
- Erstellung von Entwässerungsplänen
- Beratung zu Förderungen (Vollbiologische Kleinkläranlagen)
Ersterfassung
- Vorortüberprüfungen auf den Grundstücken
- Erstellung von Entwässerungsskizzen
- Feststellung von Fehleinleitungen & deren Beseitigung
- Feststellung von Fremdwassereinleitungen & deren Beseitigung
Beauftragung von Hausanschlüssen
- Hausanschluss Neubau
- Hausanschluss Erneuerung
- Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen
- Beauftragung von sonstigen Dienstleistungen, z.B. Zweitanschluss (kostenpflichtig für Sie als Kunde)
Abnahme von Hausanschlüssen
- Neubauten
- Umschlüsse
- Umstrukturierungen
Schützen Sie Ihr Zuhause gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz
Starkregenereignisse, Verstopfungen im Kanal oder in der eigenen Grundstücksentwässerungsleitung können jederzeit einen Rückstau auslösen. Der starke Anstieg des Wasserspiegels im Hauptkanal bewirkt einen gleichzeitigen Anstieg des Wasserspiegels in allen angeschlossenen Schächten und Leitungen. Auch in Grundleitungen auf dem privaten Grundstück. Im Extremfall kann der Wasserpegel im Kanalnetz dann bis zur Rückstauebene ansteigen. Die Rückstauebene ist definiert als Straßenoberkante an der Kanalanschlussstelle. Das bedeutet, dass alle Ablaufstellen, die sich unter diesem Niveau befinden, gegen Rückstau zu sichern sind. Dies schließt Misch-, Schmutz- und Regenwasserleitungen ein.
Abwasserhebeanlage als Teil der Grundstücksentwässerung
Die Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife ist ein sicherer Schutz vor Rückstau. Nach DIN 12056-4 sind Hebeanlagen automatisch arbeitende Anlagen, die das Abwasser, das unter der Rückstauebene anfällt, rückstausicher ableitet oder Abwässer auf ein höher liegendes Niveau pumpen. Die Hausentwässerung in den Kellerräumen bleibt damit in vollem Umfang betriebsfähig.
Rückstauverschluss
In Ausnahmefällen können Rückstauverschlüsse zum Einsatz kommen, z.B. wenn sanitäre Anlagen oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen und wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann. Bei der Rückstausicherung ist auf die Klassifizierung „3F für fäkalienhaltiges Abwasser“ zu achten. Der Rückstauverschluss sorgt dafür, dass Abwasser nur in Richtung Straßenkanal abgeleitet werden kann. Bei Rückstau schließt die Klappe und es kann kein Wasser in den Keller eindringen. Es kann dann jedoch auch kein Abwasser abgeleitet werden. Deshalb ist ein Rückstauverschluss ungeeignet, wenn sich eine Toilette oder ein Waschbecken im Keller befindet.
Hinweis
Der Rückstauschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebliche technische Regeln sind die DIN EN 12056 und DIN 1986. Zudem regelt die Abwassersatzung des WVS in § 9 Abs. 5.: „Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Kanalnetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. […] Für Schäden durch Rückstau haftet der Verband nicht.“
Kundenservice & Beratung
Sie haben neu gebaut, müssen Ihre Entwässerung an den zentralen Kläranlagenanschluss anpassen, einen Rückstauschutz einbauen oder Ihre Entwässerungsanlagen sanieren? Wir beraten Sie zu allen Themen der Grundstücksentwässerung.