Störung melden:

Kundenservice

Förderung Vollbiologie

Förderung Vollbiologie

Der Umwelt zuliebe: Vollbiologie als Dauerlösung

Nur wenige der in Thüringen vorhandenen Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser nach den bundesweit geltenden gesetzlichen Vorgaben und stellen somit eine zulässige Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung dar. Viele Anlagen sind jedoch undicht und verunreinigen das Grundwasser. Der bauliche Zustand stellt nicht selten eine Gefährdung für den Betreiber selbst dar.

Wird unzureichend behandeltes Abwasser in die Gewässer eingeleitet, führt dies insbesondere in kleineren Gewässern neben Gesundheitsgefährdungen zu einer inakzeptablen Gewässergüte, die neben einem unangenehmen Geruch oft auch visuell wahrzunehmen ist. Hierbei ist nicht die Gewässerbelastung einer einzelnen Anlage das Problem, sondern die Belastung aus der Summe dieser Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. 

Stand der Technik

Vollbiologische Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung der häuslichen Abwässer. Sie sind für einen täglichen Abwasseranfall von nicht mehr als 8 Kubikmeter und nicht mehr als 50 Einwohnerwerten bemessen. Kleinkläranlagen gibt es in verschiedenen Größen (Einwohnerwerte): Bei häuslichem Abwasser ist pro Einwohner ein Einwohnerwert als Rechnungsgröße angesetzt. Beispiel: Wohnen auf einem Grundstück 4 Einwohner, dann wird eine Kleinkläranlage für 4 Einwohnerwerte benötigt. 

Die Kleinkläranlagen sind ab einer Nenngröße von 4 Einwohnerwerten verfügbar. Diese können jedoch auch das Abwasser von weniger als 4 Einwohnern behandeln. Vollbiologische Kleinkläranlagen müssen zudem eine allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin) besitzen. Mit dieser Zulassung stellt der Anlagenhersteller sicher, dass alle Grenzwerte für eine ordnungsgemäße Abwasserbehandlung eingehalten werden.

Kleinkläranlagen bestehen in der Regel aus den Reinigungsstufen Vorklärung, biologische Reinigung und Nachklärung, die in einem Baukörper integriert sind. Das herkömmlichste Reinigungsverfahren ist das SBR-Verfahren (sequentiell beschickter Reaktor), bei dem die biologische Reinigung und die Nachklärung in einer Kammer („Reaktor“) zusammengefasst werden. 

1. Beschickungsphase

Das Abwasser gelngt uznächst in die Vorklärung (1. Kammer), in. der festen Bestandtile zurückgehalten werden. Vn dort aus wird das Abwasser in das SBR-Becken (2. Kammer) geleitet.

2. Belüftungsphase

Im SBR-Becken findet die eigentlcihe biologische Reinigung statt. Dabei wechseln sich kurze Belüftungs- und Ruhephasen in einem kontrollierten Reinigungsprozess ab. So kann der sog. Belebtschlamm mit vielen Millionen Mikroorganismen entstehen und das Wasser gründlich rinigen.

4. Klarwasserabzug

Das gereinigte Wasser wird nun in einen Bach, Fluss oder See (sog. Vorfluter), eine Versicherungsanlage oder einen öffentlichen Kanal eingeleitet. Danach folgt die Schlammrückführung vom SBR-Becken in die erste Kammer.

3. Ruhephase

Nun folgt die Ruhephase, in der der Belebtschleim zum Boden der Anlage absinkt. Dadurch bidet sich im oberen Teil des SBR-Beckens eine Klarwasserzone.

Betrieb und Wartung Ihrer Anlage

Vor der Inbetriebnahme Ihrer Kleinkläranlage ist eine Erstkontrolle durch den Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen durchzuführen. Die Inbetriebnahme kann erst erfolgen, wenn ein Grundstücksentwässerungsplan vorliegt.

Darüber hinaus darf eine vollbiologische Kleinkläranlage nur in Betrieb genommen werden, wenn ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachbetrieb vorgelegt wird. Arbeitet eine Anlage nicht mehr korrekt, wird in gewissem Maße die Umwelt geschädigt, weil unzureichend geklärtes Abwasser in den Untergrund versickert oder in einen Vorfluter gelangt. Das bedeutet auch, dass der Betreiber einer Kleinkläranlage einen Wartungsvertrag mit einer fachkundigen Firma abschließen muss.

Zertifizierte Wartungsfirmen können Sie direkt beim WVS erfragen oder auf der Internetseite des DWA Landesverband Sachsen/Thüringen finden: www.dwa-st.de

Unterlagen für die Erstkontrolle durch den WVS:

  • Nachweis des Anlagentyps unter Angabe der allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung
  • Dichtheitsnachweis nach Einbau
  • Wartungsvertrag

Eigenkontrolle

Nur durch regelmäßige Wartungen können Sie die Funktionsfähigkeit und Reinigungsleistung Ihrer Anlage sicherstellen. Deshalb sind Sie als Betreiber zu regelmäßigen Sichtkontrollen verpflichtet, um festzustellen, ob die Kleinkläranlage ordnungsgemäß funktioniert, nicht offensichtlich undicht oder baufällig ist. Für die Kontrolle sind die weitergehenden Anforderungen der Bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten. Störungen und Vorkommnisse, die die Reinigungsleistung erheblich beeinträchtigen, sind dem Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen zu melden. Ein von Ihnen beauftragter Fachbetrieb kümmert sich anschließend um die Schadensbehebung.

Fäkalschlammentsorgung: Änderungen zur bisherigen Entsorgung

Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten, wird von der Wartungsfirma im Ergebnis der vom Kläranlagenhersteller vorgeschriebenen Wartung festgelegt, ob eine Fäkalschlammentsorgung erforderlich ist oder nicht

Ihr Ansprechpartner

Ralf Schneider

Neubau mit Hilfe von Fördermitteln

Der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, kann gefördert werden. Weitere Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen sowie die dafür notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei der Thüringer Aufbaubank.