Es besteht die Möglichkeit, Frischwassermengen, die nicht in die Kanalisation gelangen, von der Gebührenerhebung abzusetzen – beispielsweise für Gartenwasser, für Wassermengen aus Viehhaltung oder Gewerbe. Von den Abzugsmengen ausgenommen ist Poolwasser, da dieses grundsätzlich in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten ist (gemäß §4 Abs.5 der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung des WVS). Ausführliche Informationen zum Thema Unterzähler geben wir Ihnen auf www.wvs-basa.de/unterzaehler. Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu von unseren Mitarbeitern*innen der Gebührenabteilung beraten zu lassen unter Telefon: 03695/667-667 oder per E-Mail an gebuehren@wvs-basa.de.