Die fachgerechte und umweltschonende Abwasserbeseitigung ist unsere kommunale Pflichtaufgabe und zugleich unser Beitrag für den Umwelt- und Gewässerschutz für unsere Region.
Anschluss an die Zentrale Kläranlage
Die zentralen Kläranlagen reinigen die kommunalen und gewerblichen Abwässer der Verbandskommunen. Über das Kanalnetz und die Hauptsammler gelangt das Schmutzwasser in die Kläranlage.
Anschluss an den öffentlichen Kanal
In den Gebieten, in denen ein Vollanschluss an eine zentrale Kläranlage für Grundstücke nicht wirtschaftlich möglich ist, kommen vollbiologische Kleinkläranlagen zum Einsatz. Grundstückseigentümer sind laut Thüringer Wassergesetz zum Betrieb einer eigenen Grundstückskläranlage nach dem Stand der Technik verpflichtet. Eine Anpassung kann durch eine Nachrüstung oder einen Ersatzneubau erfolgen. Dieser wird vom Freistaat Thüringen gefördert. Da diese Grundstücke an einem öffentlichen Kanal angeschlossen sind, ist für die Genehmigung der Kleinkläranlage nach Fertigstellung der WVS zuständig.
Abflusslose Grube
Wenn das Grundstück nicht durch die öffentliche Kanalisation erschlossen ist und das anfallende Schmutzwasser auch nicht über eine vollbiologische Grundstückskläranlage in ein Gewässer eingeleitet werden kann, wird eine abflusslose Sammelgrube genutzt. In diese Sammelgrube wird sämtliches auf dem Grundstück anfallendes Schmutzwasser eingeleitet. Für die Abwasserbehandlung ist der WVS zuständig. Für die abflusslose Grube selbst sind Sie verantwortlich – egal, ob Sie Eigentümer, Mieter oder Pächter sind. Sie müssen deshalb nachweisen, dass die von Ihnen genutzte Sammelgrube dauerhaft dicht ist und dass Sie Ihre Grube von einem durch uns lizenziertes Fuhrunternehmen entleeren lassen.