Sichere Abwasserentsorgung jetzt und in Zukunft
Das Abwasserbeseitigungskonzept, kurz ABK, ist der Leitfaden für den Ausbau der Abwasserbeseitigung in unserer heimischen Region. Darin ist dargestellt, wie und wann die noch nicht an öffentliche Kanäle und Kläranlagen angeschlossenen Gemeinden, deren Ortsteile und Straßen durch den WVS abwassertechnisch erschlossen werden sollen. Für jede Ortslage in unserem Verbandsgebiet gibt es einen Plan, um das anfallende Abwasser zu beseitigen und die dafür erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben.
Sauberes Wasser für unsere Region
Saubere Bäche, Flüsse und Seen sind die wesentlichen Merkmale einer gesunden Umwelt. Sie sind wertvolle Lebensräume und sollen so unbelastet wie möglich sein. Eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer ist deshalb essentiell. Kanalsysteme sorgen dafür, dass Abwasser umweltgerecht den Weg in die Reinigung findet. Dadurch wird das Grundwasser, das wir zur Trinkwassergewinnung brauchen, vor Verunreinigung geschützt. Die Kanalisation im Untergrund der Straßen führt sauberes Regenwasser in Flüsse und Abwasser zur Reinigung in die Kläranlage. Die zentralen Kläranlagen reinigen das Abwasser bis zu einem sehr hohen Grad, bevor es gesäubert in ein Gewässer eingeleitet wird. Die Grundlage dafür legen wir mit dem Abwasserbeseitigungskonzept.
Pläne für die Jahre 2021 bis 2030
Hier finden Sie die aktuell gültigen Pläne aus dem Abwasserbeseitigungskonzept des WVS.
Es handelt es sich dabei um Richtwerte. Die genannten Termine können sich durch unvorhergesehene Verzögerungen in der Planungs- oder Bauphase ändern.
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Geplante Maßnahmen bis 2030
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht wie und wann die noch nicht an öffentliche Kanäle und Kläranlagen angeschlossenen Gemeinden und deren Ortsteile abwassertechnisch erschlossen werden.
Zentraler Anschluss bis 2030: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Ziel des ABK bis 2030 ist es, die Orte, in denen mehr als 200 Einwohner leben, mit einer zentralen Abwasserbehandlung auszustatten. Das ist die wesentliche Aufgabe, die das Thüringer Wassergesetz dem WVS als Abwasserentsorger stellt.
Vollbiologische Kleinkläranlagen: Gebiete überwiegend mit Kanalanschluss
In den Gebieten mit Kanal werden vollbiologische Kleinkläranlagen von den Grundstückseigentümern errichtet. In diesen Orten wird das Abwasser über vollbiologische Grundstückskläranlagen in einen Kanal des WVS eingeleitet. Hierfür stehen Fördergelder des Freistaates Thüringen zur Verfügung, die von den Grundstückseigentümern abgerufen werden können. Der WVS berät und unterstützt sie bei der Fördermittelbeantragung.Für den Einbau und turnusmäßigen Wechsel der Wasserzähler trägt der WVS die Verantwortung. Die Trinkwasserkunden sollten den WVS-Mitarbeitern zum Zweck des Wasserzählerwechsels den Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten gestatten. Der Wasserzähler sollte gut zugänglich sein, damit eine schnelle und problemlose Auswechslung möglich ist.
Vollbiologische Kleinkläranlagen: Gebiete überwiegend ohne Kanalanschluss
Das ABK erfasst zudem die Orte, in denen die Abwasserentsorgung über vollbiologische Kleinkläranlagen in ein Gewässer erfolgt. Diese Siedlungsgebiete ohne Kanalanschluss liegen in der Verantwortung der Unteren Wasserbehörde. Diese informiert die Grundstückseigentümer über den Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen.