Informationen zum Trinkwasserhausanschluss
Technische Ausführung und Richtlinien für Grundstückseigentümer
Der Trinkwasserhausanschluss (Grundstücksanschluss) ist die Leitung mit den dazugehörigen Armaturen von der Hauptleitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung inkl. Messeinrichtung (Wasserzähler).
Auf der Grundlage der Wasserbenutzungssatzung (WBS) des Wasser und Abwasser- Verbandes Bad Salzungen (WVS) vom 06.01.1998 wird die Grundstücksanschlussleitung grundsätzlich vom Wasser und Abwasser- Verband Bad Salzungen hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt.
Die Wasserzähleinrichtung, die waagerecht oder senkrecht eingebaut werden kann, darf nicht umbaut werden und muss jederzeit einsehbar, zugänglich und frostfrei sein.
Die Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude. Hier beginnt die Hausinstallation (Kundenanlage) mit der Verteilung bis zum Wasserhahn. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter der Grundstücksanschlussleitung (mit Ausnahme des Wasserzählers) ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
1. TW- Anschluss im Kellergeschoss
- Anbohrarmatur
- Hauptleitung
- Hausanschlussleitung
- Wanddurchführung
- Wasserzähleranlage
2. TW- Anschluss im Wasserzählerschacht

3. TW- Anschluss ohne Unterkellerung des Gebäudes- im Schutzrohr

Hauseinführung (Wanddurchführung)
Leitungen, die durch Außenwände und Schachtbauwerke führen, sind in Mauerdurchführungen zu verlegen. Bei erdverlegten Leitungen muss die Mauerdurchführung in die Außenwand dicht eingebaut werden. Innerhalb von Mauer- und Wanddurchführungen dürfen auch bei Verwendung von Schutzrohren keine Rohrverbindungen liegen.
Bei der Auswahl des Schutzrohres ist folgendes zu beachten:
- flexibles Schutzrohr:
Innendurchmesser des Schutzrohres min. 1,5 x dem Außendurchmesser der Anschlussleitung - starres Schutzrohr:
scharfe Abknickungen größer 30° sind nicht zulässig
Der Einbau der Mauerdurchführung zählt nicht zum Leistungsumfang des Wasser und Abwasser- Verbandes.
Wichtiger Hinweis zur Erdung!
Durch die Anwendung modernerer, korrosionsbeständiger und isolierender Rohrmaterialien bei der Herstellung bzw. Auswechslung der Trinkwasseranschlussleitungen verliert das Wasserrohrnetz seine Erdungswirkung.
Seit dem 1. Oktober 1990 ist die Nutzung der Wasserleitungen als Erder nicht mehr zulässig. Werden im Rahmen von Umbauten, Schadensbehebungen und Erneuerungen die stromleitenden Wasserleitungen durch Kunststoffrohre ersetzt, so wird eine vorhandene direkte Erdung der elektrischen Anlagen unterbrochen. Es ist erforderlich, dass Sie bereits vor einer Auswechslung der Leitung einen befugten Fachmann (Elektrofirma) mit der Überprüfung und erforderlichenfalls Herstellung einer geeigneten Schutzmaßnahme beauftragen.
Für weiterführende Informationen und Fragen zum Trinkwasserhausanschluss wenden Sie sich bitte an den für Ihren Ort zuständigen Trinkwasser- Meisterbereich.



