Informationen zur Trinkwasserhausinstallation
Die Trinkwasserhausinstallation (Kundenanlage) sind Leitungen und Armaturen im Gebäude hinter dem Haupthahn (Absperrventil), die der Verteilung an die Entnahmestellen dienen.
Für die ordnungsgemäße Planung, Errichtung, Änderung und Instandhaltung der Hausinstallation ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Dabei darf die Errichtung der Anlage oder wesentliche Änderungen nur durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen.
Als Erstherstellung zählt die Errichtung der Hausinstallation in Neubauten.
Eine Erneuerung ist der Austausch bzw. die Erweiterung einer bestehenden Hausinstallation, z. B. der Ein- oder Umbau eines Heizungssystems oder die Errichtung von sanitären Anlagen.
Diese Erstherstellung bzw. Erneuerung Ihrer Hausinstallation ist vorher beim zuständigen Trinkwasser - Meisterbereich des WVS anzuzeigen.
Der erforderliche Wechsel von Armaturen oder die Installation von Waschmaschinen und Geschirrspülern sowie Kleinreparaturen fallen nicht unter die Informationspflicht.
Trinkwasserqualität bis zum Wasserhahn
Die Trinkwasserverordnung erfordert die Einhaltung der Qualität des Trinkwassers bis zur Entnahmestelle. Damit zählt auch die Trinkwasserhausinstallation in den Geltungsbereich dieser gesetzlichen Vorgabe. Das Trinkwasser kommt auf dem Weg bis zur Entnahmestelle in Gebäuden mit verschiedenen Werkstoffen (Rohre, Armaturen usw.) in Berührung, so dass auch hier die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden müssen.
Durch die Ausführung der Arbeiten durch ein eingetragenes Installationsunternehmen, kann die Einhaltung der technischen Vorschrift erreicht werden.
Verbindung von Trinkwasseranlagen mit anderen Anlagen
Die unmittelbare Verbindung von Trinkwasseranlagen mit Nichttrinkwasseranlagen (Brauchwasseranlagen) wie z. B. Regenwasser- und Hausbrunnenanlagen ist nicht zulässig.
Inbetriebnahme der Hausinstallation
Eine Neuerstellung bzw. Erneuerung der Hausinstallation mit Abtrennung vom Wasserversorgungsnetz muss der Grundstückseigentümer rechtzeitig vorher beim WVS beantragen. Der Anschluss der Hausinstallation an das Wasserversorgungsnetz und die Inbetriebsetzung erfolgen durch den WVS.
Wartung der Hausinstallation
Der Betreiber von Trinkwasseranlagen muss zur Betriebssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit seine Trinkwasserinstallation überprüfen. In der Regel wird das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen die erforderlichen Arbeiten durchführen. Einfache Inspektions- und Wartungsarbeiten dürfen auch durch den Kunden vorgenommen werden. Für die wichtigsten Anlagenteile und Armaturen sind Inspektions- und Wartungszyklen festgelegt:
| INSPEKTION | WARTUNG | |||
|---|---|---|---|---|
| Anlagenteil, Apparat | Intervall in Monaten | Wer führt die Inspektion durch? | Intervall in Monaten | Wer führt die Wartung durch? |
| Rückflussverhinderer | 12 | B und/oder I | - | - |
| Sicherheitsventil | 6 | B und/oder I | 12 | I |
| Druckerhöhungsanlage | 12 | B und/oder I | 12 | I |
| Filter, rückspülbar | 2 | B und/oder I | 2 | B und/oder I |
| Filter, nicht rückspülbar | 2 | B und/oder I | 6 | B und/oder I |
| Enthärtungsanlage Einzel-/Gemeinschaft | 2 | B und/oder I | 12/6 | I |
| Druckminderer | 12 | B und/oder I | - | |
B = Betreiber; I = Installationsunternehmen
Der Hauptinhalt einer Inspektion ist die Funktionskontrolle bzw. Dichtheitsprüfung.
Zur Wartung gehören Reinigungsarbeiten sowie die Überprüfungen und Einstellungen von Armaturen/ Anlagen.
Jeder Betreiber einer Trinkwasserhausinstallation, auch der Hauseigentümer, muss sich seiner besonderen Verantwortung bewusst sein, die Qualität des Lebensmittels Trinkwasser bis zur Verbrauchsstelle zu erhalten.
Für Ihre Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die zugelassenen Installationsunternehmen wie auch der WVS gerne beratend zur Seite.
Ihr Trinkwasser-Versorger
Wasser und Abwasser- Verband
Bad Salzungen



