Gebührenübersicht

Wasser

nach der 1. Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen (GS-WBS) vom 25.05.2007

Verbrauchsgebühr pro m³ = 1,80 € + 7 % Ust. = 1,93 €


Wasserzählergröße Nenndurchfluss in m³/h Grundgebühr in €/Jahr
alt neu Netto Brutto
bis Qn 2,5 Q3 4,0 m³/h 99,00 € 105,93 €
bis Qn 6,0 Q3 10,0 m³/h 237,60 € 254,23 €
bis Qn 10 Q3 16,0 m³/h 396,00 € 423,72 €
bis Qn 15 Q3 25,0 m³/h 594,00 € 635,58 €
bis Qn 40 Q3 40/63 m³/h 1584,00 € 1694,88 €
bis Qn 60 Q3 63/100 m³/h 2376,00 € 2542,32 €
über Qn 60 Q3 63/100 m³/h 5490,00 € 5874,30 €


Information zur Wasserzählergröße
Seit 31.10.2006 wird die europäische Messgeräte-Richtlinie allgemein in der Europäischen Union angewandt. Damit soll ein einheitlicher Markt für Messgeräte in Europa geschaffen werden. Die Richtlinie dient dem Schutz der Verbraucher und ermöglicht einheitliche Messungen.

Um die Richtlinie umzusetzen haben die Firmen, die sich mit Versorgungsmessgeräten beschäftigen 10 Jahre Zeit. Das gilt auch für den WVS. Daher werden im Bereich unseres Versorgungsgebietes Wasserzähler der bisherigen Bauart und Zähler, welche den neuen Anforderungen der EU-Richtlinie entsprechen verwendet. Die Umstellung auf die neuen Zähler erfolgt im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels alle 6 Jahre durch die Mitarbeiter des WVS. In der obigen Tabelle haben wir die alten und neuen Zählergrößen zum besseren Vergleich nebeneinander aufgeführt.

Die Umsetzung der neuen Richtlinie wirkt sich nicht negativ auf die Wasserversorung oder die Gebühren innerhalb des Verbandsgebietes aus!

Abwasser

 

Abwassergebühr pro m³

öffentlicher Kanal mit Vorklärung:

1,39 € (angeschlossen)
Zentrale Kläranlage: 2,26 € (ohne Grundstückskläranlage)
Abwasserabgabe Gewerbe: 0,40 € (nicht angeschl./gesetzl.geregelt)
Abwasserabgabe pro Person/Jahr: 17,90 € (nicht angeschl./gesetzl.geregelt)

 


Abwassergrundgebühr für angeschlossene Grundstücke an zentrale Kläranlage und öffentlichen Kanal

Wasserzählergröße Nenndurchfluss in m³/h Grundgebühr in €/Jahr Monatlich
bis Q3 4,0 (alte Bez. Qn 2,5) 105,84 € 8,82 €
bis Q3 10,0 (alte Bez. Qn 6,0) 254,04 € 21,17 €
bis Q3 16,0 alte Bez. Qn 10) 423,36 € 35,28 €
bis Q3 25,0 (alte Bez. Qn 15) 635,16 € 52,93 €
bis Q3 40/63 (alte Bez. Qn 40) 1.693,56 € 141,13 €
bis Q3 63/100 (alte Bez. Qn 60) 2.540,40 € 211,70 €
über Q3 63/100 6.351,00 € 529,25 €



Abwassergrundgebühr für nicht an öffentlichen Kanal angeschlossene Grundstücke

Nutzraum (Faulraum bzw. Sammelraum)
Grundgebühr in €/Jahr Monatlich
KKA bis 6 m³ 84,12 € 7,01 €
KKA bis 12 m³ 168,24 € 14,02 €
KKA bis 24 m³ 336,48 € 28,04 €
KKA bis 48 m³ 672,96 € 56,08 €
KKA bis 96 m³ 1.345,92 € 112,16 €
KKA über 96 m³ 2.691,84 € 224,32 €
über Q3 63/100 6.351,00 € 529,25 €



Gebührenübersicht Fäkalschlammentsorgung:

Anlage €/m³
Hauskläranlage 39,61 €
Abflusslose Grube 25,34 €