Geplante Kostenspaltung der Abwasserbeiträge
Ab dem 01. Januar 2012 plant der WVS die Aufspaltung der Abwasserbeiträge in zwei Teilbeiträge. Danach sollen künftig bereits für neu gebaute Ortskanäle und Hausanschlüsse Herstellungsbeiträge erhoben werden, auch wenn der Verband den Anschluss an die Kläranlage erst später baut.
Fragen Sie sich auch, was der Begriff Kostenspaltung bedeutet und ob Sie überhaupt einen Teilbeitrag zahlen müssen? Auf diese und andere wichtige Fragen antworten wir hier:
Fragen und Antworten zur Kostenspaltung
1. Was bedeutet der Begriff >Kostenspaltung< eigentlich?
Die selbstständige Beitragserhebung für Teile einer leitungsgebundenen Einrichtung, wenn diese Teile nutzbar sind.
Beispiel: Der vom WVS neu verlegte Abwasserkanal entwässert bereits ihr Grundstück, wobei der Kanal noch nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen ist.
2. Warum ist die Einführung der Kostenspaltung beim WVS notwendig?
Bis heute kann der Verband erst dann einen Abwasserbeitrag erheben, wenn die betroffenen Grundstücke an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind. So lange muss der WVS seine Investitionen, beispielsweise für das neue Kanalnetz im Ort, vorfinanzieren.
Zur Finanzierung der Investitionen, für die der WVS noch keine Beiträge erheben kann, sind Kreditaufnahmen notwendig. Die Folge sind erhebliche Zinsbelastungen. Dadurch fehlen dem Verband wiederum Eigenmittel für wichtige Investitionen.
Wir wollen also mit den Einnahmen aus der Kostenspaltung die Schulden des WVS spürbar abbauen, also Kredite tilgen. So sparen wir Zinsen. Dadurch halten wir auch die Abwassergebühr für alle Kunden stabil.
3. Welche Gremien und Behörden befassten sich mit der Kostenspaltung beim WVS?
| Werkausschuss |
|
|
Verbraucherbeirat |
|
|
Verbandsvollversammlung |
|
|
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Wartburgkreises |
|
|
Thüringer Staatsanzeiger |
4. Wie und unter welchen Kriterien werden die Abwasserbeiträge bisher im Verbandsgebiet abgerechnet?
Die Beitragspflicht gemäß § 7 Absatz 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes entsteht erst, wenn das jeweilige Grundstück an eine zentrale Kläranlage angeschlossen ist, es also den vollen Vorteil der Abwasserbeseitigungseinrichtungen des Verbandes genießt.
5. Welche Anlagenteile sollen nach Einführung der Kostenspaltung wie hoch abgerechnet werden?
Für die innerörtlichen Anlagen, also Hausanschlüsse und Kanäle im öffentlichen Raum, soll ein Beitragssatz von 2,31 Euro pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche erhoben werden.
Die so genannten überörtlichen Anlagen, also die Haupt- und Verbindungssammler sowie die Kläranlagen, werden mit 1,17 Euro pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche berechnet.
6. Welche Rechtsgrundlage gilt für die Kostenspaltung?
Gemäß §7 Abs.1 S.6 Thüringer Kommunalabgabegesetz kann bei leitungsgebundenen Einrichtungen, der Beitrag für Teile einer Einrichtung selbstständig erhoben werden, wenn diese nutzbar sind.
7. Welche Kommunen bzw. Ortsteile sind von der Einführung der Kostenspaltung im WVS-Verbandsgebiet berührt?
Bernshausen, Bermbach, Borsch, Brunnhartshausen, Diedorf, Dietlas, Dönges, Empfertshausen, Ettmarshausen, Fischbach, Geismar, Gehaus, Ketten, Klings, Kranlucken, Motzlar, Neidhartshausen, Oberzella, Oechsen, Pferdsdorf, Schleid, Spahl, Unterrohn, Urnshausen, Völkershausen, Weilar, Wiesenfeld, Willmanns, Wölferbütt, Wiesenthal, Walkes, Zella
8. Ab wann soll die Kostenspaltung beim WVS in Kraft treten?
Am 01. Januar 2012 soll die neue Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS) in Kraft treten.
9. Welche Zahlungsmodalitäten gelten für die Beitragszahler?
Wenn die Beitragssumme 600 Euro wesentlich übersteigt, kann die Beitragssumme in bis zu vier Jahresraten aufgeteilt werden. Zinsen fallen dabei nicht an.
10. Welche anderen Verbände in Thüringen nutzen die Kostenspaltung bereits?
Es sind beispielsweise diese Verbände:
- Arnstadt
- Bad Langensalza
- Hildburghausen
- Schmalkalden
- Sonneberg
WVS will Kosten bei Abwasserbeiträgen in Zukunft spalten


